What follows is the text of the judgment at the 1st Dsseldorf Treblinka trial (LG Dsseldorf vom 3.9.1965, 8 I Ks 2/64), which used to be available under www.idgr.de/texte/dokumen...urteil.php
[to be continued]
Quote:
LG Dsseldorf vom 3.9.1965, 8 I Ks 2/64
Urteil
Erster Teil:
Das Vernichtungslager Treblinka
A. Die Judenpolitik und Judenverfolgung in der nationalsozialistischen Zeit
I. Die Verdrngung der Juden aus dem ffentlichen Leben in den Jahren 1933 bis 1935
II. Die Ausschaltung der Juden aus der Wirtschaft in den Jahren 1936 bis 1938
III. Die Zeit der Auswanderung der Juden in den Jahren 1939 bis 1941
IV. Die Endlsung der Judenfrage
B. Die Rolle der SS und Polizei bei der Endlsung der Judenfrage
C. Die nationalsozialistische Judenvernichtung im Generalgouvernement
I. Die Zeit von Ende 1939 bis Anfang 1941
II. Die Endlsung im Generalgouvernement
III. Die Zahl der Opfer im Vernichtungslager Treblinka
D. Beschreibung des Vernichtungslagers Treblinka
E. Der Ablauf der Massenttungen
F. Die Grundlage der Feststellungen
Zweiter Teil:
Die Persnlichkeit der Angeklagten und ihr Verhalten im Vernichtungslager Treblinka
A. Der Angeklagte Franz
I. Seine persnlichen Verhltnisse
II. Sein Aufgabengebiet im Vernichtungslager Treblinka
III. Die Grundlage der Feststellungen zum Lebenslauf des Angeklagten und zu seinen Aufgaben in Treblinka
IV. Der Hund Barry und sein Verhalten im Vernichtungslager Treblinka
V. Einzeltaten des Angeklagten Franz im Rahmen der Massenttungen, der sogenannten Transportabfertigungen
1. Erschlagen eines Kindes
2. Erschiessung eines Kindes und seiner Eltern
3. Ttung eines Suglings
4. Ttung eines Suglings in der Frauenauskleidebaracke
5. Ttung eines weiteren Kleinkindes in der Frauenauskleidebaracke
6. Erschiessung einer etwa 18 Jahre alten Jdin im Lazarett
7. Ttung eines Juden mit einem Gewehrkolben
8. Der Tod der Warschauer Jdin Inka Salzwasser
9. Ttung eines alten Juden
10. Ttung eines weiteren alten Juden
VI. Erwiesene Einzeltaten (sogenannte Exzesstaten) des Angeklagten Franz ausserhalb der Massenttungen, die im Erffnungsbeschluss und in der Anklageschrift aufgefhrt sind
1. Erschiessung von mindestens 10 Hftlingen Anfang September 1942 als Vergeltung fr den berfall auf Max Biala
2. Selektion von mindestens 80 Arbeitsjuden am Tage nach dem Todestag von Max Biala und ihre berstellung zur Erschiessung im Lazarett
3. Erschiessung des Itzek Choncinsky auf der Latrine
4. Der Tod des jdischen Arztes Dr. Roland Choranzicky
5. Verletzung eines Hftlings durch einen Schuss mit dem Jagdgewehr und seine Liquidierung im Lazarett
6. Der Tod des Hans Burg
7. Erschiessung von 7 Hftlingen
8. Erschiessung eines Hftlings, der den Davidstern nicht abgetrennt hatte
9. Erschiessung eines jungen Hftlings im oberen Lager
10. Erschiessung der Hftlinge Chaim Edelmann, Jakob Edelmann und Salk Wolfowicz
11. Erschiessung von zwei Hftlingen im Lazarett im Anschluss an den sogenannten Sport
12. Erschiessung eines Hftlings im Lazarett, den er zuvor durch einen Peitschenhieb am Auge verletzt hatte
13. Erschiessung des Hftlings Eliasz Adlerstein im oberen Lager
14. Erschiessung des Hftlings Mendel Nuessenbaum im oberen Lager vom Pferd aus
15. Ttung des Goldjuden Stern
16. Ttung eines Hftlings im Lazarett, der zuvor durch einen Schuss in die Hfte verletzt worden war
17. Erschiessung eines von Barry gebissenen Hftlings im Lazarett
18. Erhngung eines Hftlings im oberen Lager
19. Liquidierung des aus mindestens 25 Personen bestehenden Restkommandos Ende November 1943
VII. Ttungen von Hftlingen ausserhalb der Transportabfertigung, die im Erffnungsbeschluss nicht enthalten sind
1. Der Tod des jungen Kutschers
2. Erschiessung eines zuvor auf dem Prgelbock misshandelten Hftlings im Lazarett
3. Erschiessung eines Hftlings auf dem Sortierplatz
4. Erschiessung eines Hftlings wegen eines Stckes Brot
5. Erschiessung eines Hftlings in der Nhe des Mohrrbenbeetes
6. Erschiessung eines Hftlings wegen eines Selbstmordversuchs
7. Ttung eines jungen Arbeitsjuden bei der Ausfhrung von Planierungsarbeiten auf dem Sortierplatz
8. Erschiessung eines Hftlings im Lazarett, der dem misshandelten Goldjuden Stern Wasser reichen wollte
9. Ttung eines jungen Hftlings in der Nhe des Kartoffellagers
10. Erhngung des Hftlings Sklarczyk
11. Auspeitschung und Ttung eines Hftlings im unteren Lager
12. Erhngung von drei Hftlingen
VIII. Nicht erwiesene Einzeltaten ausserhalb der Massenttungen, die im Erffnungsbeschluss und in der Anklageschrift aufgefhrt sind
1. Der Tod eines Mannes, der nicht in das obere Lager gehen wollte
2. Ttung eines Arbeitsjuden vom Sortierkommando durch mehrere Unterleibsschsse und einen Kopfschuss
3. Erhngung von zwei Hftlingen, von denen einer Langner hiess
4. Die Erschiessung des Boxers aus Krakau
5. Erschiessung von 5 Hftlingen des Sortierkommandos
6. Die Erhngung von drei Hftlingen wegen Geheimbndelei
7. Die Erhngung von zwei Hftlingen, die in einem beladenen Gterwagen fliehen wollten
8. Ttung eines jungen Goldjuden
9. Erschiessung eines Baumfllers im Totenlager
10. Tdliches Zerfleischen eines Hftlings durch den Hund Barry in der Nhe der sogenannten "Kasse"
11. Tdliches Zerfleischen eines Hftlings aus der Kche der Ukrainer durch Barry
12. Der Tod des Latrinenkapos
13. Ttung mehrerer Hftlinge beim Flaschenschiessen
14. Das Erschlagen eines zum Appell zu spt gekommenen Hftlings auf dem Appellplatz
15. Das Erschlagen von 12 Hftlingen des Holzhackerkommandos
16. Die Erschiessung des Czenstochauers Stajer
17. Erschiessung von etwa 350 Hftlingen durch Salven aus Maschinenpistolen
18. Erschiessung eines polnischen Bauern
19. Das Wettschiessen im Arbeitslager Treblinka
IX. Die innere Einstellung des Angeklagten Franz zu seinem Einsatz in Treblinka
B. Der Angeklagte Stadie
I. Seine persnlichen Verhltnisse
II. Sein Aufgabengebiet im Vernichtungslager Treblinka
III. Die Grundlage der Feststellungen zum Lebenslauf des Angeklagten Stadie und zu seinen Aufgaben in Treblinka
IV. Der Tod des Lagerltesten Rakowski
V. Exzesstaten ausserhalb der Anklage und des Erffnungsbeschlusses
1. Der Fall des Kchenjungen
2. Der Fall des Kapo Monjek
VI. Die innere Einstellung des Angeklagten Stadie zu seinem Einsatz in Treblinka
C. Der Angeklagte Matthes
I. Seine persnlichen Verhltnisse
II. Seine Ttigkeit im Vernichtungslager Treblinka
III. Die Grundlage der Feststellungen zum Lebenslauf des Angeklagten Matthes und zu seiner Ttigkeit in Treblinka
IV. Erwiesene Exzesstaten des Angeklagten Matthes ausserhalb der Massenttungen, die im Erffnungsbeschluss und in der Anklageschrift aufgefhrt sind
1. Die Selektion von mindestens 5 fleckfieberkranken Hftlingen in der Baracke zur Erschiessung im Lazarett
2. Erschiessung des Warschauers Alek Weintraub
3. Erschiessung des Josel Rosenbaum und eines Hftlings mit dem Vornamen David
V. Die erwiesene Erhngung von drei auf der Flucht gefassten Hftlingen (Exzesstat ausserhalb der Massenttungen, die nicht im Erffnungsbeschluss und in der Anklageschrift aufgefhrt ist)
VI. Nicht erwiesene Einzeltaten ausserhalb der Massenttungen, die im Erffnungsbeschluss und in der Anklageschrift aufgefhrt sind
1. Selektion von Hftlingen beim Appell zur Erschiessung im Lazarett des unteren Lagers oder an den Leichengruben des oberen Lagers
2. Erschiessung eines Hftlings, der Matthes mit einem Messer verletzt hatte, und weiterer mindestens 80 Personen aus Anlass dieses Attentats
3. Erschiessung von 24 fluchtverdchtigen Hftlingen
VII. Die innere Einstellung des Angeklagten Matthes zu seinem Einsatz in Treblinka
D. Der Angeklagte Mentz
I. Seine persnlichen Verhltnisse
II. Seine Ttigkeit im Vernichtungslager Treblinka
III. Die Grundlage der Feststellungen zum Lebenslauf des Angeklagten und zu seiner Ttigkeit in Treblinka
IV. Einzelflle von Erschiessungen im Lazarett durch den Angeklagten Mentz bei den Transportabfertigungen
1. Erschiessung einer grossen Anzahl lterer Juden, die mit einem Personenzug aus Deutschland gekommen waren
2. Erschiessung einer Greisin
3. Erschiessung von zwei kranken Frauen, die mit einem Transport aus Wengrow gekommen waren
4. Erschiessung zweier Schwestern im Alter von acht bis zehn Jahren
5. Die Ttung einer Grossmutter, einer Mutter und eines neugeborenen Kindes
6. Die Erschiessung einer alten Frau in der brennenden Lazarettgrube
7. Erschiessung von zwei Kleinkindern
V. Die im Erffnungsbeschluss als Einzeltat aufgefhrte Mitwirkung des Angeklagten Mentz bei der Erschiessung des Restkommandos von mindestens 25 Personen
VI. Einzelflle der Ttung von Arbeitsjuden, bei denen Mentz mitgewirkt hat und die im Erffnungsbeschluss und in der Anklageschrift bei Mentz nicht aufgefhrt sind
1. Beihilfe zur Erschiessung von mindestens 3 Hftlingen anlsslich des Todes von Max Biala
2. Erschiessung des kranken Hftlings Hans Berg
3. Die Erschiessung von drei Arbeitsjuden des Desinfektionskommandos im Lazarett
4. Der Tod des Arbeitsjuden Herschel aus Tomaschow-Mazowiecki VII. Nicht erwiesene Flle ausserhalb der Massenttungen, die im Erffnungsbeschluss und in der Anklageschrift aufgefhrt sind
1. Die Beteiligung an der Erschiessung von mindestens 100 Hftlingen am Tage nach dem Tode von Max Biala
2. Die Erschiessung von mindestens 40 fleckfieberkranken Arbeitsjuden des oberen Lagers im Winter 1942/1943
3. Mitwirkung an der Erschiessung einer zahlenmssig nicht nher bestimmbaren Gruppe jdischer Hftlinge im Totenlager VIII. Die innere Einstellung des Angeklagten Mentz zu seinem Einsatz in Treblinka
E. Der Angeklagte Miete
I. Seine persnlichen Verhltnisse
II. Seine Aufgaben und sein Verhalten im Vernichtungslager Treblinka
III. Die Grundlage der Feststellungen zum Lebenslauf des Angeklagten und zu seinen Aufgaben in Treblinka
IV. Erwiesene Einzeltaten des Angeklagten Miete im Rahmen der Transportabfertigungen
1. Erschiessung einer hochschwangeren Frau im Lazarett
2. Der Tod einer etwa 20 Jahre alten Jdin in der Gaskammer
3. Massenerschiessung alter Juden im Lazarett
4. Erschiessung eines alten Juden aus Petrikau
V. Die nicht erwiesene Erschiessung eines Kleinkindes whrend einer Transportabfertigung
VI. Erwiesene Exzesstaten des Angeklagten Miete ausserhalb der Massenttungen, die im Erffnungsbeschluss und in der Anklageschrift aufgefhrt sind
1. Der Tod des Starsze Lipchitz und eines anderen Hftlings im Anschluss an den sogenannten Sport
2. Die Erschiessung eines jungen Hftlings auf dem Sortierplatz wegen Nichtabtrennung eines Davidsterns
3. Erschiessung eines Hftlings, der beim Leichentransport in die Lazarettgrube gerutscht war
4. Die Erschiessung von fnf Fleckfieberkranken im Lazarett
VII. Einzelflle der Ttung von Arbeitshftlingen ausserhalb der Transportabfertigungen, die im Erffnungsbeschluss und in der Anklageschrift nicht aufgefhrt sind
1. Die Erschiessung des Lagerltesten Rakowski
2. Erschiessung eines von Barry angefallenen Hftlings
3. Erschiessung eines Hftlings wegen eines Selbstmordversuchs auf Anordnung des Angeklagten Franz
4. Erschiessung eines Hftlings, den Franz zuvor durch einen Schuss aus einem Luftgewehr verletzt hatte
5. Ttung eines jungen Arbeitsjuden bei der Ausfhrung von Planierungsarbeiten auf dem Sortierplatz
6. Erschiessung des Jakob Galitzarski im Lazarett
7. Erschiessung eines jungen Arbeitsjuden, der seinen Onkel vor der Vergasung retten wollte
8. Die Erschiessung eines Hftlings wegen einer Handverletzung
9. Erschiessung eines Hftlings, der in der Nhe der Lazarettgrube urinierte
10. Erschiessung eines aus Czenstochau stammenden Hftlings mit dem Vornamen Abraham, weil er eine rohe Kartoffel ass
11. Ttung eines aus Lodz stammenden Hftlings mit dem Vornamen Josek
12. Der Tod des Kuba Steinowicz
13. Die Erschiessung eines Hftlings, dem Miete zuvor die Hftlingsnummer heruntergerissen hatte
14. Der Tod des jungen Hftlings Geggler aus Kielce
15. Die Ttung des Joel Weiss
16. Die Erschiessung eines Czenstochauers im Lazarett wegen der Nichtabtrennung eines Davidsterns
17. Die Ttung eines weiteren aus Czenstochau stammenden Hftlings im Lazarett wegen der Nichtentfernung eines Judensterns
18. Die Selektion von mindestens zwei Typhuskranken und ihre Erschiessung im Lazarett
19. Der Tod eines nachtblinden Silbersachensortierers
20. Die Selektion und Erschiessung eines kranken Pelzsortierers
21. Erschiessung von zwei in der Kche ttigen Arbeitsjuden im Lazarett
22. Die Erschiessung eines zum Holzfllerkommando gehrenden Arbeitsjuden im Lazarett
23. Erschiessung eines jungen Hftlings, der eine Dose lsardinen gefunden und geffnet hatte, und seines Vaters
VIII. Nicht erwiesene Exzesstaten des Angeklagten Miete ausserhalb der Massenttungen, die im Erffnungsbeschluss und in der Anklageschrift aufgefhrt sind
1. Das Erschlagen eines Hftlings, der den SS-Unterscharfhrer Max Biala mit einem Messer gettet hatte
2. Die Erschiessung des Goldjuden Stern im Lazarett
3. Der Tod des Hans Burg, der auf dem Sortierplatz Erdarbeiten verrichtete
4. Erschiessung eines bei der Beladung von Gterwaggons von Barry gebissenen Hftlings im Lazarett
5. Die Erschiessung zweier mit dem Kopf nach unten aufgehngter Hftlinge
IX. Die innere Einstellung des Angeklagten Miete zu seinem Einsatz in Treblinka
F. Der Angeklagte Suchomel
I. Seine persnlichen Verhltnisse
II. Seine Aufgaben und sein Verhalten im Vernichtungslager Treblinka
1. Sein Verhalten bei der Abfertigung von Transporten
2. Sein Verhalten ausserhalb der Massenttungen
III. Erwiesene Einzeltaten des Angeklagten Suchomel im Rahmen der Massenttungen
1. Das Abfhren einer nackten Jdin zur Erschiessung im Lazarett
2. Die Liquidierung von fnf bis sechs Zigeunerinnen und eines Zigeunerkindes im Lazarett
3. Der Tod der Frau Cudak aus Czenstochau
IV. Nicht erwiesene Einzelflle im Rahmen der Massenttungen
1. Der Puppenfall
2. Liquidierung einer Gruppe von etwa 50 Zigeunern
3. Erschiessung eines Kindes in der Himmelfahrtsstrasse
V. Nicht erwiesene Exzesstaten ausserhalb der Massenttungen, die in der Anklageschrift und im Erffnungsbeschluss aufgefhrt sind
1. Die Erschiessung von Hftlingen ohne Grund oder wegen zu langsamer Ausfhrung von Befehlen
a. Liquidierung mehrerer Mnner im Lazarett
b. Erschiessung eines Hftlings im Lazarett
c. Erschiessung einer weiblichen oder mnnlichen Person im Lazarett
2. Die Mitwirkung an der Ttung von mehr als 100 Hftlingen am Tage nach dem Tode von Max Biala
3. Die Erschiessung einer nicht mehr genau zu ermittelnden Anzahl von Goldjuden
VI. Die innere Einstellung des Angeklagten Suchomel zu seinem Einsatz im Vernichtungslager Treblinka
G. Der Angeklagte Mnzberger
I. Seine persnlichen Verhltnisse
II. Seine Aufgaben im Vernichtungslager Treblinka
III. Die im Rahmen der Massenttungen erfolgte Erschiessung einer Frau und zweier Kinder an einem Verbrennungsrost
IV. Nicht erwiesene Exzesstaten ausserhalb der Massenttungen
1. Die Ttung einzelner jdischer Hftlinge in einer Vielzahl von Fllen wegen geringer Verstsse gegen die Lagerordnung
a. Erschiessung eines deutschen Juden
b. Erschiessung eines lteren Leichentrgers
c. Erschiessung eines weiteren Leichentrgers
2. Seine Mitwirkung bei der Massenerschiessung von Arbeitshftlingen des Totenlagers
a. Ttung von 70 Hftlingen
b. Erschiessung von 50 Typhuskranken
c. Weitere Erschiessung von mehr als 50 Typhuskranken
3. Die Erschiessung des Hftlings Mietek Szczypior
4. Die Mitwirkung des Angeklagten Mnzberger an der Erhngung von fnf Hftlingen des oberen Lagers
5. Seine Beteiligung an einer Erschiessung von 24 Hftlingen
6. Seine Mitwirkung bei der Erschiessung des jdischen Restkommandos
V. Die innere Einstellung des Angeklagten Mnzberger zu seinem Einsatz in Treblinka
H. Der Angeklagte Lambert
I. Seine persnlichen Verhltnisse
II. Seine Aufgaben in Treblinka
III. Die innere Einstellung des Angeklagten Lambert zu seinem Einsatz in Treblinka
I. Der Angeklagte Ru.
I. Seine persnlichen Verhltnisse
II. Seine Aufgaben im Vernichtungslager Treblinka
III. Die in der Anklageschrift und im Erffnungsbeschluss nicht erwhnte Mitwirkung des Angeklagten Ru. an der Erschiessung des jdischen Restkommandos
IV. Die innere Einstellung des Angeklagten Ru. zu seinem Einsatz im Vernichtungslager Treblinka
J. Der Angeklagte H.
I. Seine persnlichen Verhltnisse
II. Seine Aufgaben im Vernichtungslager Treblinka
III. Seine innere Einstellung zu den Vorgngen in Treblinka
Dritter Teil:
Die rechtliche Wrdigung des Verhaltens der Angeklagten im Vernichtungslager Treblinka
1. Fragen des Strafprozessrechts
A. Die Anwendung des deutschen Strafrechts auf die Angeklagten
B. Die Wirkungen des Erffnungsbeschlusses vom 6.Mai 1964
C. Zur Verjhrung der Strafverfolgung
2. Materiellrechtliche Fragen
A. Die Strafbarkeit der Haupttter
B. Die rechtliche Beurteilung der von den Angeklagten Franz, Matthes und Miete begangenen Taten
I. Ihre Mitwirkung bei der Massenttung
1. Franz
2. Matthes
3. Miete
II. Erwiesene Einzeltaten (sogenannte Exzesstaten) des Angeklagten Franz ausserhalb der Massenttungen, die im Erffnungsbeschluss und in der Anklageschrift aufgefhrt sind
1. Die Erschiessung von mindestens 10 Hftlingen Anfang September 1942 als Vergeltung fr den berfall auf Max Biala
2. Selektion von mindestens 80 Arbeitsjuden am Tage nach dem Tode von Max Biala und ihre berstellung zur Erschiessung im Lazarett
3. Erschiessung des Itzek Choncinsky auf der Latrine
4. Der Tod des jdischen Arztes Dr. Roland Choranzicky
5. Verletzung eines Hftlings durch einen Schuss mit dem Jagdgewehr und seine Liquidierung im Lazarett
6. Der Tod des Hans Burg
7. Erschiessung von sieben Hftlingen
8. Erschiessung eines Hftlings wegen Nichtabtrennung eines Davidsterns
9. Erschiessung eines jungen Hftlings im oberen Lager
10. Erschiessung der Hftlinge Chaim Edelmann, Jakob Edelmann und Salk Wolfowicz
11. Erschiessung von zwei Hftlingen im Lazarett im Anschluss an den sogenannten Sport
12. Erschiessung eines Hftlings im Lazarett, den er zuvor durch einen Peitschenhieb am Auge verletzt hatte
13. Erschiessung des Hftlings Eliasz Adlerstein im oberen Lager
14. Erschiessung des Hftlings Mendel Nuessenbaum im oberen Lager vom Pferd aus
15. Ttung des Goldjuden Stern
16. Ttung eines Hftlings im Lazarett, der zuvor durch einen Schuss in die Hfte verletzt worden war
17. Erschiessung eines von Barry gebissenen Hftlings im Lazarett
18. Erhngung eines Hftlings im oberen Lager
19. Liquidierung des aus mindestens 25 Personen bestehenden Restkommandos Ende November 1943
III. Erwiesene Exzesstaten des Angeklagten Matthes ausserhalb der Massenttungen, die im Erffnungsbeschluss und in der Anklageschrift aufgefhrt sind
1. Die Selektion von mindestens fnf fleckfieberkranken Hftlingen zur Erschiessung im Lazarett
2. Erschiessung des Warschauers Alek Weintraub
3. Erschiessung des Josel Rosenbaum und eines Hftlings mit dem Vornamen David
IV. Erwiesene Exzesstaten des Angeklagten Miete ausserhalb der Massenttungen, die im Erffnungsbeschluss und in der Anklageschrift aufgefhrt sind
1. Die Erschiessung des Starsze Lipchitz und eines anderen Hftlings im Anschluss an den sogenannten Sport im Lazarett
2. Die Erschiessung eines jungen Hftlings auf dem Sortierplatz wegen Nichtabtrennung eines Davidsterns
3. Erschiessung eines Hftlings, der beim Leichentransport in die Lazarettgrube gerutscht war
4. Die Erschiessung von fnf Fleckfieberkranken im Lazarett
C. Die rechtliche Beurteilung der von den Angeklagten Mentz, Mnzberger, Stadie, Suchomel, Lambert und Ru. begangenen Taten
I. Ihre Mitwirkung bei der Massenttung
1. Mentz
2. Mnzberger
3. Stadie
4. Suchomel
5. Lambert
6. Ru.
II. Erwiesene Beihilfehandlungen der Angeklagten Mentz und Stadie ausserhalb der Massenttungen, die im Erffnungsbeschluss und in der Anklageschrift aufgefhrt sind
1. Die Mitwirkung des Angeklagten Mentz bei der Erschiessung des mindestens 25 Personen umfassenden jdischen Restkommandos
2. Die Beteiligung des Angeklagten Stadie an der Erschiessung des Lagerltesten Rakowski
D. Das Nichtvorliegen von Rechtfertigungs- und Schuldausschliessungsgrnden bei den Angeklagten Franz, Matthes, Miete, Mentz, Mnzberger, Suchomel, Stadie, Lambert und Ru.
E. Die Freisprechung des Angeklagten H. von dem Vorwurf der Beihilfe zum Mord
F. Strafzumessung
I. Strafrahmen
II. Allgemeine Strafzumessungserwgungen
III. Besondere Strafzumessungserwgungen
1. Franz
2. Matthes
3. Miete
4. Mentz
a. Strafe fr seine Mitwirkung bei der Massenvernichtung
b. Strafe fr seine Mitwirkung an der Liquidierung des Restkommandos
5. Mnzberger
6. Stadie
a. Strafe fr seine Mitwirkung bei der Massenttung
b. Strafe fr die Beihilfe zur Ermordung Rakowskis
c. Gesamtstrafe
7. Suchomel
8. Lambert
9. Ru.
IV. Zum Urteilstenor
G. Nebenentscheidungen
8 I Ks 2/64
Im Namen des Volkes
In der Strafsache gegen
1. den Koch Kurt Hubert Franz, geboren am 17.Januar 1914 in Dsseldorf, wohnhaft in Dsseldorf, Deutscher, verheiratet, unbestraft
- in dieser Sache in Untersuchungshaft im Gefngnis Dsseldorf-Derendorf seit dem 2.Dezember 1959 aufgrund des Haftbefehls des Amtsgerichts in Dsseldorf vom 2.Dezember 1959 -
2. den Rentner Otto Stadie, geboren am 10.Mrz 1897 in Berlin, wohnhaft in Nordenau (Kreis Meschede), Deutscher, verheiratet, unbestraft
- in dieser Sache in Untersuchungshaft im Gefngnis Dsseldorf-Derendorf seit dem 15.Juli 1963 aufgrund des Haftbefehls des Landgerichts in Dsseldorf vom 24.Juni 1963 -,
3. den Oberpfleger Heinrich Arthur Matthes 1, geboren am 11.Januar 1902 in Wermsdorf (Kreis Leipzig), wohnhaft in Bayreuth, Deutscher, verwitwet, unbestraft
- in dieser Sache in Untersuchungshaft im Gefngnis Dsseldorf-Derendorf seit dem 28.Mrz 1962 aufgrund des Haftbefehls des Untersuchungsrichters I bei dem Landgericht in Dsseldorf vom 7.Mrz 1962 -,
4. den Rentner Willi Mentz, geboren am 30.April 1904 in Schnhagen Kreis Bromberg, wohnhaft in Niedermeien (Kreis Lemgo) Deutscher, verheiratet, unbestraft
- in dieser Sache in Untersuchungshaft im Gefngnis Dsseldorf-Derendorf seit dem 23.Juni 1960 aufgrund des Haftbefehls des Untersuchungsrichters I bei dem Landgericht in Dsseldorf -,
5. den Geschftsfhrer August Wilhelm Miete, geboren am 1.November 1908 in Westerkappeln (Kreis Tecklenburg), wohnhaft in Lotte (Kreis Tecklenburg), Deutscher, verheiratet, unbestraft
- in dieser Sache in Untersuchungshaft im Gefngnis Dsseldorf-Derendorf seit dem 27.Mai 1960 aufgrund des Haftbefehls des Untersuchungsrichters I bei dem Landgericht in Dsseldorf vom 13.Mai 1960 -,
6. den Schneidermeister Franz Suchomel, geboren am 3.Dezember 1907 in Krumau an der Moldau (Tschechoslowakei), wohnhaft in Alttting, Deutscher, verheiratet, unbestraft
- in dieser Sache in Untersuchungshaft im Gefngnis Dsseldorf-Derendorf seit dem 11.Juli 1963 aufgrund des Haftbefehls des Landgericht in Dsseldorf vom 24.Juni 1963 -,
7. den Tischler Gustav Mnzberger, geboren am 17.August 1903 in Weisskirchlitz (Kreis Teplitz-Schnau in der Tschechoslowakei), wohnhaft in Unterammergau, Deutscher, verheiratet, unbestraft
- in dieser Sache in Untersuchungshaft im Gefngnis Dsseldorf-Derendorf seit dem 13.Juli 1963 aufgrund des Haftbefehls des Landgerichts in Dsseldorf vom 24.Juni 1963 -,
8. den Maurermeister Erwin Hermann Lambert, geboren am 7.Dezember 1909 in Schildow (Kreis Niederbarnim), wohnhaft in Stuttgart, Deutscher, verheiratet, unbestraft
- in dieser Sache in Untersuchungshaft im Gefngnis Dsseldorf-Derendorf seit dem 3.September 1965 aufgrund des Haftbefehls des Schwurgerichts bei dem Landgericht in Dsseldorf vom 3.September 1965 -,
9. den Krankenpfleger H., geboren am 14.Dezember 1903 in Obergrauschwitz (Kreis Leipzig), wohnhaft in Berlin, Deutscher, geschieden, unbestraft
10. den Rentner Ru., geboren am 8.Juni 1890 in Berlin, wohnhaft in Berlin, Deutscher, verwitwet, unbestraft
wegen Mordes und wegen Beihilfe zum Mord
hat das Schwurgericht bei dem Landgericht in Dsseldorf aufgrund der Sitzungen vom 12., 13., 15., 19., 20., 22., 26., 27. und 29.Oktober 1964, vom 3., 5., 9., 10., 12., 16., 17., 19., 23., 24., 26. und 30.November 1964, vom 1., 3., 7., 8., 10., 14., 15., 17., 21., 22. und 28.Dezember 1964, vom 4., 5., 7., 11., 12., 14., 15., 19., 21., 25., 26. und 28.Januar 1965, vom 1., 2., 4., 15., 16., 18., 22. und 25.Februar 1965, vom 8., 19., 22., 23., 25., 29. und 30.Mrz 1965, vom 1., 5., 6., 8., 12., 13., 22. und 29.April 1965, vom 4., 6., 10., 21., 25. und 31.Mai 1965, vom 10., 14., 21. und 28.Juni 1965, vom 5., 12. und 23.Juli 1965, vom 2., 3., 5., 6., 9., 10., 12., 13., 16., 17., 19., 23. und 24.August 1965 in der Sitzung vom 3.September 1965 fr Recht erkannt:
I. Es werden verurteilt:
1. der Angeklagte Franz unter Freisprechung im brigen wegen gemeinschaftlichen Mordes an mindestens dreihunderttausend Personen, wegen Mordes in fnfunddreissig Fllen an mindestens einhundertneununddreissig Personen und wegen versuchten Mordes zu lebenslangem Zuchthaus;
2. der Angeklagte Matthes unter Freisprechung im brigen wegen gemeinschaftlichen Mordes an mindestens einhunderttausend Personen und wegen Mordes in vier Fllen an mindestens acht Personen zu lebenslangem Zuchthaus;
3. der Angeklagte Miete unter Freisprechung im brigen wegen gemeinschaftlichen Mordes an mindestens dreihunderttausend Personen und wegen Mordes in acht Fllen an mindestens neun Personen zu lebenslangem Zuchthaus;
4. der Angeklagte Mentz unter Freisprechung im brigen wegen Beihilfe zum gemeinschaftlichen Mord an mindestens dreihunderttausend Personen und wegen Beihilfe zum Mord an mindestens fnfundzwanzig Personen zu lebenslangem Zuchthaus;
5. der Angeklagte Mnzberger unter Freisprechung im brigen wegen Beihilfe zum gemeinschaftlichen Mord an mindestens dreihunderttausend Personen zu zwlf Jahren Zuchthaus;
6. der Angeklagte Stadie wegen Beihilfe zum gemeinschaftlichen Mord an mindestens dreihunderttausend Personen und wegen Beihilfe zum Mord zu einer Gesamtstrafe von sieben Jahren Zuchthaus;
7. der Angeklagte Suchomel unter Freisprechung im brigen wegen Beihilfe zum gemeinschaftlichen Mord an mindestens dreihunderttausend Personen zu sechs Jahren Zuchthaus;
8. der Angeklagte Lambert wegen Beihilfe zum gemeinschaftlichen Mord an mindestens dreihunderttausend Personen zu vier Jahren Zuchthaus;
9. der Angeklagte Ru. wegen Beihilfe zum gemeinschaftlichen Mord an mindestens einhunderttausend Personen zu drei Jahren Zuchthaus.
II. Der Angeklagte H. wird freigesprochen.
III. Soweit die Angeklagten zu einer zeitigen Freiheitsstrafe verurteilt worden sind, wird ihnen die erlittene Untersuchungshaft auf diese Strafe angerechnet.
IV. Die brgerlichen Ehrenrechte werden aberkannt: Den Angeklagten Franz, Matthes, Miete und Mentz auf Lebenszeit, dem Angeklagten Mnzberger auf die Dauer von zehn Jahren, dem Angeklagten Stadie auf die Dauer von sieben Jahren, dem Angeklagten Suchomel auf die Dauer von sechs Jahren, dem Angeklagten Lambert auf die Dauer von vier Jahren und dem Angeklagten Ru. auf die Dauer von drei Jahren.
V. Soweit die Angeklagten freigesprochen worden sind, trgt die Staatskasse die Kosten des Verfahrens. Im brigen fallen sie den Angeklagten zur Last.
GRNDE
Erster Teil:
Das Vernichtungslager Treblinka
A. Die Judenpolitik und Judenverfolgung in der nationalsozialistischen Zeit
I. Die Verdrngung der Juden aus dem ffentlichen Leben in den Jahren 1933 bis 1935
Um die Vorgnge in dem Vernichtungslager Treblinka, in dem alle zehn Angeklagte in den Jahren 1942 und 1943 Dienst taten, verstehen und beurteilen zu knnen, muss man sich die gesamte nationalsozialistische Judenpolitik und Judenverfolgung vor Augen fhren. Bereits im Parteiprogramm der NSDAP vom 24.2.1920 wurde den Juden der Kampf angesagt. Nach seinem Punkt 4 konnte ein Jude nicht Volksgenosse und damit nicht Staatsbrger sein; nach Punkt 5 sollte unter Fremdengesetzgebung gestellt werden, wer nicht Staatsbrger ist; nach Punkt 6 sollte jedes ffentliche Amt nur einem Staatsbrger offenstehen und nach Punkt 8 sollten alle Nichtdeutschen, die seit dem 2.8.1914 in Deutschland eingewandert waren, zum Verlassen des Reichs gezwungen werden. Seit der nationalsozialistischen Machtergreifung versuchte die NSDAP, diese Programmpunkte konsequent in die Tat umzusetzen. Als erste offizielle antijdische Massnahme des Regimes kann man den eintgigen Boykott jdischer Geschfte vom 1.4.1933 ansehen, der als Antwort auf die "Boykott- und Greuelhetze der Juden im In- und Ausland" dargestellt wurde.
Die erste Phase der nun einsetzenden planmssigen Judenverfolgung bestand darin, dass man in den Jahren 1933 bis 1935 die Juden aus den ffentlichen mtern entfernte. Aufgrund des Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums vom 7.4.1939 wurden jdische Beamte mit wenigen Ausnahmen in den Ruhestand versetzt. Jdischen Rechtsanwlten konnte aufgrund des Gesetzes ber die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft vom 7.4.1933 ihre Zulassung bei Gericht entzogen werden. Mit den Verordnungen vom 22.4.1933 und vom 2.6.1933 wurde sodann jdischen rzten, Zahnrzten und Zahntechnikern ihre Zulassung zu den Krankenkassen genommen.
Durch nderungen in den Prfungsordnungen wurde erreicht, dass Juden nicht mehr zu den juristischen Prfungen, zu rztlichen Staatsprfungen, zu zahnrztlichen Staatsprfungen, zu Apothekerprfungen und zur Habilitation zugelassen wurden. Es folgte eine grssere Anzahl von Gesetzen und Verordnungen, die alle den Zweck hatten, Juden die Ttigkeit in einem akademischen Beruf zu erschweren oder gar unmglich zu machen. Den Abschluss dieser Entwicklung bildeten die Gesetze die auf dem Parteitag in Nrnberg am 15.9.1935 erlassen wurden und die man als "Nrnberger Gesetze" bezeichnet. Es handelt sich dabei um das Reichsflaggengesetz, das Reichsbrgergesetz und das Gesetz zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre. Die beiden letztgenannten Gesetze sind fr die Judenverfolgung von besonderer Bedeutung. Das Reichsbrgergesetz sowie die 1. und 2. Verordnung zu diesem Gesetz vom 14.11.1935 und vom 21.12.1935 bestimmten, dass Juden keine Reichsbrger mehr sein konnten, kein Stimmrecht in politischen Angelegenheiten hatten und keine ffentlichen mter bekleiden durften. Nach 4 Absatz 2 der 1. Verordnung zum Reichsbrgergesetz vom 14.November 1935 traten alle jdischen Beamten mit Ablauf des 31.Dezember 1935 automatisch in den Ruhestand. Nach 6 Absatz 2 der 2. Verordnung zum Reichsbrgergesetz vom 31.12.1935 mussten jdische leitende rzte an ffentlichen sowie freien gemeinntzigen Anstalten aus ihrer Stellung mit Wirkung vom 31.3.1936 ausscheiden. Ihre Vertrge erloschen automatisch mit dem 31.Mrz 1936. Das Gesetz zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre verbot bei schwerer Strafe die Eheschliessung zwischen Juden und Staatsangehrigen deutschen oder artverwandten Blutes, ferner auch den ausserehelichen Geschlechtsverkehr zwischen Personen der genannten Bevlkerungsgruppen.
II. Die Ausschaltung der Juden aus der Wirtschaft in den Jahren 1936 bis 1938
In den relativ ruhigen Jahren 1936 und 1937 berlegte man in den zustndigen Ministerien stndig, wie man die Juden aus ihren wirtschaftlichen Stellungen verdrngen sollte und wie man ihres Vermgens habhaft werden knnte, ohne dass die deutsche Volkswirtschaft zu sehr in Mitleidenschaft gezogen wrde. Aber erst im Jahre 1938 kam es zu einschneidenden gesetzlichen Massnahmen.
Am 22.April 1938 erging eine Verordnung gegen die Untersttzung der Tarnung jdischer Gewerbebetriebe. Die Verordnung vom 26.April 1938 und eine Anordnung hierzu vom gleichen Tage zwang die in Deutschland lebenden Juden dazu, ihr Vermgen anzumelden. Der 7 dieser Verordnung gab dem Beauftragten fr den Vierjahresplan, Hermann Gring, das Recht, alle Massnahmen zu treffen, die notwendig waren, um den Einsatz des anmeldepflichtigen Vermgens in Einklang mit den Belangen der deutschen Wirtschaft sicherzustellen. Am 6.Juli 1938 kam dann das Gesetz zur nderung der Gewerbeordnung, durch das den Juden die Ausbung bestimmter wirtschaftlicher Berufe verboten wurde. Nach Artikel II Absatz 1 dieses Gesetzes durften die Juden nur noch bis zum 31.12.1938 ihre bereits bestehenden Geschfte, die den Handel mit Grundstcken, die gewerbsmssige Vermittlung von Immobiliarvertrgen und Darlehen und die Haus- und Grundstcksverwaltung betrafen, weiterfhren. Nach Artikel III wurde eine Entschdigung fr die persnlichen wirtschaftlichen Nachteile, die durch die Durchfhrung des Gesetzes entstanden, ausdrcklich ausgeschlossen.
Im Sommer 1938 kam nun Schlag auf Schlag eine Verschrfung der bisher bestehenden
Bestimmungen. Die 4. Verordnung zum Reichsbrgergesetz vom 25.Juli 1938 bestimmte, dass die Approbationen jdischer rzte am 30.September 1938 erloschen, und aufgrund der 5. Verordnung zum Reichsbrgergesetz vom 27.September 1938 mussten jdische Rechtsanwlte ihre Ttigkeit am 30.November 1938 endgltig einstellen. Weiter erging am 17.August 1938 die 2. Verordnung zur Durchfhrung des Gesetzes vom 5.Januar 1938 ber die nderung der Familien- und Vornamen, die bestimmte, dass jdische Menschen ihrem Familiennamen die Vornamen Israel oder Sara zusetzen mussten, sofern sie nicht bereits jdische Vornamen, die in einer Liste aufgefhrt waren, fhrten. Nach der 3. Verordnung ber den Kennkartenzwang vom 23.Juli 1938 mussten alle in Deutschland wohnenden Juden die Ausstellung einer Kennkarte unter Hinweis auf ihre Eigenschaft als Jude beantragen.
Noch hrtere Massnahmen gegen die Juden erfolgten im November 1938, nachdem der 17 Jahre alte Jude Herszel Grynspan in der deutschen Botschaft in Paris am 7.11.1938 den Legationssekretr vom Rath erschossen hatte. Es kam daraufhin in der Nacht vom 9.11. zum 10.11.1938 als Reaktion auf das Attentat zur sogenannten "Reichskristallnacht", einem von den Nationalsozialisten planmssig organisierten, nach aussen als spontane Volksreaktion hingestellten Pogrom gegen jdische Brger und ihr Eigentum, in deren Verlauf Geschfte und Wohnungen von Juden beschdigt oder sogar vllig zerstrt wurden, zahlreiche Synagogen in Brand gesteckt wurden und eine zahlenmssig nicht mehr feststellbare Anzahl von Juden ermordet wurde. Etwa 20000 Juden wurden verhaftet und in Konzentrationslager gebracht.
Die schrfste Massnahme gegen die Juden in diesem Zusammenhang aber war ihre nunmehr vllige Ausschaltung aus dem Wirtschaftsleben aufgrund der Verordnung vom 12.November 1938, durch die ihnen der Betrieb von Einzelhandelsverkaufsstellen, Versandgeschften oder Bestellkontoren sowie die selbstndige Ausbung jeglichen Handwerks untersagt wurde. Mit der folgenden Verordnung ber den Einsatz jdischen Vermgens vom 3.Dezember 1938 wurden die Juden schliesslich hinsichtlich ihrer gewerblichen, landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Betriebe, ihres Grundeigentums und ihres sonstigen Vermgens vllig entrechtet. Diese Verordnung vom 3.Dezember 1938 sah insbesondere vor, dass man den Juden die Auflage erteilen konnte, ihre Betriebe, sonstiges Eigentum oder bestimmte Vermgensteile innerhalb einer bestimmten Frist zu verussern.
Dieser zweite Abschnitt der Judenverfolgung endete praktisch mit dem Jahre 1938. Die Juden waren jetzt nicht mehr in der Lage, in der ffentlichkeit mitzuarbeiten. Sie waren nicht mehr imstande in der Wirtschaft ttig zu sein, sie durften keine eigenen Betriebe mehr haben, sie durften nicht einmal Geschftsfhrer eines Betriebes sein und durften auch sonst keine leitenden Stellungen mehr bekleiden. Es blieb ihnen also nur brig, einfache Arbeit zu verrichten. Diese zu bekommen war fr Juden schwer, ja fast unmglich. Ab Ende 1938 begann daher fr die noch in Deutschland lebenden Juden eine furchtbare Notzeit.
III. Die Zeit der Auswanderung der Juden in den Jahren 1939 bis 1941
Das Ziel aller bis Ende 1938 gegen die Juden gerichteten Massnahmen war, ihre Auswanderung aus Deutschland zu beschleunigen. Dieser Zweck war jedoch nicht in dem wnschenswerten Ausmass erreicht worden. Im Gegenteil war in den politisch ruhigeren Jahren 1936 und 1937 eine grssere Zahl von Juden, die vorher emigriert waren, nach Deutschland zurckgekommen. Dies fhrte dazu, dass Gring als Beauftragter fr den Vierjahresplan mit einem Schreiben vom 24.Januar 1939 den Reichsminister des Inneren mit der Errichtung einer Reichszentrale fr die jdische Auswanderung beauftragte. Diese Reichszentrale wurde dem Chef der Sicherheitspolizei Heydrich unterstellt.
Die Reichszentrale fr die jdische Auswanderung arbeitete mit der durch die 10. Verordnung zum Reichsbrgergesetz vom 4.Juli 1939 zwangsweise gebildeten, dem Amt IV des Reichssicherheitsamtes unterstellten Reichsvereinigung der Juden in Deutschland zusammen. Diese Vereinigung wurde zwar formell Trgerin des jdischen Schulwesens und der freien jdischen Wohlfahrtspflege, hatte aber vor allen Dingen den Zweck, die Zwangsauswanderung der Juden und damit ihre Vertreibung aus dem Reichsgebiet gemss Punkt 8 des Parteiprogramms der NSDAP zu frdern. Tatschlich wanderten viele Juden aus, und zwar auch noch nach dem Ausbruch des 2.Weltkrieges.
Whrend und nach dem Frankreichfeldzug griff das Auswrtige Amt den Gedanken auf, die Juden Europas in ein Reservat zu berfhren. Das Auswrtige Amt arbeitete zu dieser Frage verschiedene Denkschriften aus. Daneben entwarf das Reichssicherheitshauptamt von sich aus einen detaillierten Plan fr die Verschickung der Juden in ein Reservat. Alle diese Plne liefen zuletzt darauf hinaus, sich die Insel Madagaskar von den Franzosen im Friedensvertrag abtreten zu lassen, die Insel als Protektorat der Verwaltung des Reichssicherheitsamtes zu unterstellen, die Juden ganz Europas nach Madagaskar zu deportieren und sie dort in einem Reservat leben zu lassen, das sich selbst verwalten, aber einem Polizeigouverneur Himmlers unterstehen sollte. Der Madagaskarplan war in den Augen Hitlers bereits insoweit eine Realitt, als er im Herbst 1940 Juden aus dem Saargebiet, aus der Pfalz und Baden nach Frankreich bringen liess, und zwar in Verbindung mit dem Plan, sie spter nach Madagaskar verschiffen zu lassen. Letzten Endes liess sich der gesamte Madagaskarplan jedoch wegen unvorhergesehener Vernderungen der politischen und militrischen Lage nicht durchfhren. So lief die Auswanderung der Juden weiter, wenn auch in geringerem Umfange als bisher. Eine grundstzliche nderung der Judenpolitik war in den nchsten Monaten noch nicht erkennbar. Allerdings erfolgte eine besonders scharfe Diskriminierung der Juden durch die Polizeiverordnung vom 1.September 1941, nach der alle Juden, die das 6. Lebensjahr vollendet hatten, in der ffentlichkeit den Judenstern, einen handtellergrossen, schwarz ausgezogenen Sechsstern aus gelbem Stoff mit der schwarzen Aufschrift "Jude", auf der linken Brustseite des Kleidungsstcks fest aufgenht tragen mussten.
IV. Die Endlsung der Judenfrage
Da sich der Madagaskarplan nicht durchfhren liess, beschlossen Hitler, Gring, Himmler und Heydrich die physische Vernichtung aller Juden im deutschen Einflussbereich, weil sie entsprechend der nationalsozialistischen Ideologie in den Juden ihre Gegner sahen. Etwa zu Beginn des Jahres 1941 erteilte Hitler dem Reichsfhrer der SS und Chef der deutschen Polizei Heinrich Himmler den Befehl, die Endlsung der Judenfrage durch die physische Vernichtung aller Juden im deutschen Einflussbereich vorzubereiten. Dieser Befehl wurde wahrscheinlich nur mndlich erteilt. Dass er aber tatschlich von Hitler stammt, ergibt sich aus verschiedenen Umstnden, unter anderem daraus, dass Himmler im Juni 1941 in Berlin dem damaligen Kommandanten des Konzentrationslagers von Auschwitz Hss erklrte, Hitler persnlich habe den Befehl zur physischen Vernichtung der Juden erteilt.
Die erste praktische Massnahme, die auf diesem Fhrerbefehl beruhte, war ein an den Chef der Sicherheitspolizei und des Sicherheitsdienstes Reinhard Heydrich gerichteter Erlass Grings vom 31.7.1941, in dem er Heydrich beauftragte, alle erforderlichen Vorbereitungen in organisatorischer, sachlicher und materieller Hinsicht fr eine Gesamtlsung der Judenfrage im deutschen Einflussbereich in Europa zu treffen. Am 29.11.1941 verschickte Heydrich Einladungen zu einer Besprechung ber die Endlsung der Judenfrage an die Ministerien und berief sich dabei auf den ihm von Gring erteilten Auftrag, von dem er eine Abschrift beifgte. Die Besprechung fand am 20.1.1942 im Bro der Internationalen Kriminalpolizeikommission, Am Grossen Wannsee 56/58, statt. Auf dieser Konferenz wurde zunchst ein berblick ber die Auswanderung der Juden seit 1933 gegeben. Dann erluterte Heydrich die Plne zur Endlsung der europischen Judenfrage. Im Zuge dieser Endlsung sollten 11 Millionen Juden physisch vernichtet werden. Sie sollten in Durchgangsghettos gebracht und von dort nach dem Osten transportiert werden. Hier sollten sie beim Strassenbau eingesetzt werden. Soweit die besonders Widerstandsfhigen unter den Juden diese Zwangsarbeiten lebend berstehen wrden, sollten sie "entsprechend behandelt", das heisst gettet werden.
Entsprechend diesen Richtlinien, die in Abschnitt III. des sogenannten Wannsee-Protokolls niedergelegt wurden, setzten Himmler, Heydrich und ihre Gefolgsleute den von Hitler Anfang 1941 gegebenen Befehl zur krperlichen Vernichtung der Juden im deutschen Machtbereich folgerichtig in die Tat um. In den einzelnen Gebieten wurde die Judenvernichtung lediglich in technischer und organisatorischer Hinsicht verschieden durchgefhrt.
B. Die Rolle der SS und Polizei bei der Endlsung der Judenfrage
Die Schutzstaffeln (=SS) der NSDAP, denen anfnglich der Schutz hherer Parteifhrer und die Verhtung und Niederschlagung von Parteirevolten oblag, zhlte im Jahre 1933 bereits 50000 Mitglieder. Nach der Machtbernahme entstanden neben dieser Allgemeinen SS eine neue Stabswache, die sptere Leibstandarte Adolf Hitler, und politische Bereitschaften, die sog. SS-Verfgungstruppen, aus denen spter die Waffen-SS hervorging. Dieser Aufbau der SS ist eng mit Heinrich Himmler verknpft. Nach seiner Ernennung zum Reichsfhrer der SS ging er unverzglich dazu ber, die SS zu einer politisch und weltanschaulich besonders gefestigten Kampfeseinheit der NSDAP auszubauen.
Daneben war Himmler bestrebt, einen beherrschenden Einfluss auf die Polizei auszuben. Bereits am 9.3.1933 ernannte ihn der Ritter von Epp zum stellvertretenden Polizeiprsidenten von Mnchen. Schon Mitte Mrz 1933 wurde er zum politischen Referenten beim Staatsministerium des Innern ernannt und ihm in dieser Eigenschaft die gesamte politische Polizei Bayerns unterstellt. Von Bayern ausgehend, gelang es Himmler, im Winter 1933/1934 in allen deutschen Lndern - zunchst mit Ausnahme von Preussen und Schaumburg-Lippe - Chef der jeweiligen politischen Polizei zu werden. In Preussen erreichte er es, am 20.4.1934 stellvertretender Chef und Inspekteur der Preussischen Geheimen Staatspolizei zu werden. Zwar war hier Gring nach wie vor Chef dieser Polizei, praktisch aber hatte Himmler die volle Befehlsbefugnis. Schliesslich erhielt Himmler durch ein Schreiben der Landesregierung von Schaumburg-Lippe vom 2.6.1934 auch das Kommando der dortigen politischen Polizei.
Den Anfang zur Verschmelzung von SS und Polizei machte Hitler mit seinem Erlass vom 17.6.1936, durch den er Himmler zum "Reichsfhrer SS und Chef der deutschen Polizei im Reichsministerium des Innern" ernannte. Es war dies der wichtigste Schritt auf dem Wege der Umwandlung der deutschen Polizei in ein Instrument der Fhrergewalt.
In seiner Eigenschaft als Reichsfhrer SS und Chef der Deutschen Polizei nahm Himmler durch zwei Erlasse vom 26.6.1936 eine grundlegende Neuorganisation der deutschen Polizei vor. Er setzte den General der Polizei Kurt Daluege als Chef der Ordnungspolizei und den SS-Gruppenfhrer Reinhard Heydrich als Chef der Sicherheitspolizei ein. Dem Chef der Ordnungspolizei (Orpo) wurden Schutzleute, Gendarmerie und Gemeindepolizei unterstellt, dem Chef der Sicherheitspolizei (Sipo) die Politische Polizei und die Kriminalpolizei.
Eine besondere Organisation der SS war der 1931 gegrndete Sicherheitsdienst (SD), den Heydrich anstelle der bisherigen Polizei zur neuen Polizei machen wollte. Das scheiterte jedoch an der fachlichen Unzulnglichkeit des zur Verfgung stehenden Personals. Immerhin erhielt der SD eine eigene Organisation im gesamten Reichsgebiet. Parallel zu den Oberabschnitten und Abschnitten der Allgemeinen SS wurden Oberabschnitte und Abschnitte des SD eingerichtet. Die Allgemeine SS, der SD und die ebenfalls 1933 entstandenen "Politischen Bereitschaften" waren drei voneinander unabhngige Organisationen, die zusammen die Gesamt-SS bildeten. Im Gegensatz zu den "Politischen Bereitschaften", aus denen die Verfgungstruppen bzw. die Waffen-SS hervorging, blieb der SD etatmssig immer im Zustndigkeitsbereich des Reichsschatzmeisters der NSDAP. Nachdem es Himmler und Heydrich in kurzer Zeit gelungen war, die Verfgungsgewalt ber die politische Polizei in allen deutschen Lndern zu erringen, waren fr den SD keine Exekutivaufgaben mehr vorhanden. Er bekam deshalb nachrichtendienstliche Aufgaben allgemeiner Art zugewiesen. Es handelte sich um die Beschaffung von Informationen ber einzelne, besonders interessierende Personen oder um zusammenfassende Darstellungen ber die Verhltnisse in einzelnen Gebieten des ffentlichen Lebens, der Wirtschaft, Kultur, Wissenschaft und Kirche. Das nachrichtendienstliche Monopol des SD im Bereich der nationalsozialistischen Bewegung wurde durch eine Anordnung des Stellvertreters des Fhrers vom 9.6.1934 begrndet und schliesslich durch einen Erlass des Reichsministers des Innern vom 11.11.1938 staatlich sanktioniert. Daneben hatte der SD als selbstndige Formation der Gesamt-SS noch eine bestimmte organisatorische Funktion. Himmler war im Zuge der Verschmelzung von SS und Polizei darauf bedacht, die Angehrigen der Polizei unter mehr oder minder starkem Druck zu veranlassen, der SS beizutreten. Angehrige der Ordnungspolizei traten der Allgemeinen SS bei, Angehrige der Sicherheitspolizei dagegen wurden der Formation SD zugewiesen. Sie trugen dann die sogenannte SD-Raute am linken rmel. Da der Einsatz der Sicherheitspolizei in den besetzten Gebieten in der Regel in SS-Uniform erfolgte, stand er fr aussenstehende Beobachter des Auslands unter dem Zeichen des SD, so wie er im Altreich unter dem Zeichen der Gestapo stand.
Durch Erlass vom 27.9.1939 fasste Himmler die Sicherheitspolizei und den Sicherheitsdienst mit Wirkung vom 1.10.1939 im Reichssicherheitshauptamt (RSHA) unter Heydrich als Chef zusammen. Es bestand zunchst aus 6, spter aus 7 mtern, die jeweils einem eigenen Amtschef unterstellt waren.
Die Organisation der Heydrich als dem Chef der Sicherheitspolizei und des SD (CSSD) nachgeordneten regionalen und lokalen Dienststellen in den besetzten Gebieten war klar und einfach. Beim Einmarsch in diese Gebiete wurden die sicherheitspolizeilichen und nachrichtendienstlichen Belange von sogenannten Einsatzgruppen wahrgenommen. Sie trugen die Bezeichnung "Einsatzgruppen der Sicherheitspolizei" und waren in Einsatzkommandos untergeteilt, von denen je eines einem Korps zugeteilt war. Aufgabe der Einsatzgruppen war die Bekmpfung aller reichs- und deutschfeindlichen Elemente rckwrts der fechtenden Truppe.
Die Gliederung der Einsatzgruppen, beziehungsweise Einsatzkommandos, entsprach im Prinzip der Gliederung des Reichssicherheitshauptamtes. Es handelte sich also um verkleinerte Ausgaben der Zentrale mit den entsprechenden Sparten von Staatspolizei, Kriminalpolizei und Sicherheitsdienst. Die Einsatzgruppen und Einsatzkommandos wurden jedoch, sobald sich die Besatzungsverwaltung konsolidiert hatte, in eine territorial fest stationierte Organisation der Sicherheitspolizei und des SD umgewandelt. In den besetzten Gebieten wurden nun Befehlshaber der Sicherheitspolizei und des SD (BdS) eingesetzt, und jedem Befehlshaber waren mehrere Kommandeure der Sicherheitspolizei und des SD (KdS) unterstellt, z.B. im Generalgouvernement 5 Kommandeure. hnlich war die Ordnungspolizei in den besetzten Gebieten gegliedert, also in das Hauptamt Ordnungspolizei (HA Orpo) in Berlin, in die Befehlshaber der Ordnungspolizei (BdO), denen wiederum die Kommandeure der Ordnungspolizei (KdO) unterstanden. Der Befehlsweg war damit klar vorgezeichnet: Er ging vom Reichssicherheitshauptamt (beziehungsweise vom Hauptamt Ordnungspolizei) in Berlin zu den Befehlshabern der Sicherheitspolizei (beziehungsweise der Ordnungspolizei).
Der hier insbesondere interessierende Befehlsweg der Sicherheitspolizei wurde - sieht man von einer nur selten vorgekommenen Unterstellung der Organe der Sicherheitspolizei unter eine rtliche Zivilverwaltung ab - in der Regel nur dann unterbrochen, wenn ein Hherer SS- und Polizeifhrer (HSSPF), dem wiederum SS- und Polizeifhrer unterstanden, vom Reichsfhrer SS mit einer Sonderaufgabe betraut wurde. Die Einrichtung der Hheren SS- und Polizeifhrer beruhte auf einem Erlass des Reichsinnenministers vom 13.11.1937. Sie war zunchst nur auf den Einsatz von SS und Polizei im Krieg zugeschnitten. Im Altreich war diese Institution von geringerer, in den besetzten Gebieten jedoch von grsster Bedeutung. Ein Hherer SS- und Polizeifhrer in den besetzten Gebieten konnte unter Einschaltung der ihm unterstellten SS- und Polizeifhrer seine Weisungen - unter Umgehung des Reichssicherheitshauptamtes - direkt an die Befehlshaber und Kommandeure der Sicherheitspolizei erteilen und sich berdies zur Erfllung seiner Sonderaufgabe smtlicher Teilorganisationen der SS und Polizei bedienen. Diesen krzeren Befehlsweg whlte Himmler zur Durchfhrung der Judenvernichtung, insbesondere auch in Polen.
C. Die nationalsozialistische Judenvernichtung im Generalgouvernement
I. Die Zeit von Ende 1939 bis Anfang 1941
Am 1.9.1939 begann Hitler den Angriff auf Polen. Am 17.9.1939 fiel Brest-Litowsk, am 27.9.1939 kapitulierte das eingeschlossene Warschau, und am 1.10.1939 ergaben sich die polnischen Truppen auf der Halbinsel Hela. Bereits am 18.9.1939 waren gemss einem geheimen Zusatzprotokoll zum deutsch-sowjetischen Wirtschafts- und Nichtangriffspakt vom 23.8.1939 russische Truppen in Ostpolen eingerckt. Von dem durch deutsche Streitkrfte besetzten polnischen Gebiete gliederte Hitler die neugeschaffenen Reichsgaue Westpreussen mit Danzig als Hauptstadt und Warthegau mit Posen als Hauptstadt dem Deutschen Reich ein. Ausserdem vergrsserte er die Provinz Ostpreussen durch den Regierungsbezirk Ziechenau (Ciechanw) und den sogenannten "Suwalki-Zipfel" sowie die Provinz Schlesien, die spter in die Provinz Niederschlesien (Hauptstadt Breslau) und Oberschlesien (Hauptstadt Kattowitz) aufgeteilt wurde, durch Ostoberschlesien und eine Reihe kongresspolnischer und galizischer Kreise. Aus dem dann noch verbliebenen Restgebiet bildete Hitler durch einen Erlass vom 12.10.1939 das sogenannte Generalgouvernement mit Krakau als Hauptstadt und den Distrikten Warschau, Radom, Krakau, Galizien und Lublin. Zum Generalgouverneur bestellte Hitler den Reichsminister Dr. Frank, der ihm unmittelbar verantwortlich war. Zugleich ordnete er jedoch an, dass neben dem Generalgouverneur auch der Ministerrat fr die Reichsverteidigung und der Beauftragte fr den Vierjahresplan Recht setzen knne. Darber hinaus ermchtigte er den Vorsitzenden des Ministerrats fr die Reichsverteidigung, den Beauftragten fr den Vierjahresplan und die Obersten Reichsbehrden, alle Anordnungen auch fr das Generalgouvernement zu treffen, die fr die Planung des deutschen Lebens- und Wirtschaftsraumes erforderlich waren.
Vorsitzender des Ministerrates fr die Reichsverteidigung und Beauftragter fr den Vierjahresplan war Hermann Gring. Er konnte demgemss auch fr das Gebiet des Generalgouvernements mit seinem die Wannsee-Konferenz auslsenden Schreiben vom 31.7.1941 den Chef der Sicherheitspolizei und des SD Reinhard Heydrich anweisen, die Endlsung der Judenfrage im gesamten deutschen Einflussgebiet, also auch in Polen, vorzubereiten. Als Chef einer Obersten Reichsbehrde, nmlich als Reichsfhrer SS und Chef der Deutschen Polizei, und ausserdem als Reichskommissar fr die Festigung des deutschen Volkstums war Himmler neben Gring ebenfalls befugt, Anordnungen fr das Generalgouvernement zu erlassen. Himmler bediente sich zur Durchfhrung seiner Anordnungen des in Krakau residierenden Hheren SS- und Polizeifhrers im Generalgouvernement, des SS-Obergruppenfhrers Friedrich Krger. Dieser war durch Fhrererlass vom 7.5.1942 gleichzeitig zum Staatssekretr fr das Sicherheitswesen in der Zivilregierung des Generalgouvernements ernannt worden. Himmler konnte ihm damit um so besser auf dem Gebiete des Sicherheitswesens und der Festigung deutschen Volkstums unmittelbar Weisungen erteilen. Dieser Hhere SS- und Polizeifhrer Ost hatte ebenso wie der an der Spitze der Zivilverwaltung des Generalgouvernements stehende Generalgouverneur, der sich zur Erfllung seiner Aufgaben der sogenannten Regierung des Generalgouvernements bediente, seinen Sitz in Krakau. Ihm unterstanden die SS- und Polizeifhrer in den im Generalgouvernement geschaffenen Distrikten Warschau, Radom, Krakau, Galizien und Lublin. Dem Generalgouverneur Frank waren in den genannten Distrikten auf dem Gebiete der Zivilverwaltung die Distriktsgouverneure unterstellt. Obwohl der Hhere SS- und Polizeifhrer Krger gleichzeitig Staatssekretr fr das Sicherheitswesen in der Zivilregierung des Generalgouverneurs Frank war, gelang es Frank nicht, den SS- und Polizeiapparat seiner Zivilverwaltung zu unterstellen. Der SS- und Polizeiapparat konnte somit ganz selbstndig schalten und walten.
Wenn auch die Einsatzgruppen ihre Ttigkeit im grsseren Stil erst mit Beginn des Russlandfeldzuges auszuben begannen, so hat es sie doch schon im Polenfeldzug gegeben. Aus Akten des Reichssicherheitshauptamtes, die sich im Archiv des polnischen Innenministeriums in Warschau befinden, ergibt sich, dass die in Polen einrckenden SS- und Polizeiformationen bereits mit klaren Befehlen zu einer gesonderten Behandlung des jdischen Bevlkerungsteils in Polen einmarschierten. Sie hatten insbesondere folgende Aufgaben:
1. Die Festnahme von einzelnen Juden aufgrund des Sonderfahndungsbuches 1939;
2. die Festnahme von Juden, die "verdchtig" erschienen, worunter man keine Kriegs- oder Aufstandshandlungen, sondern den Verdacht der Preissteigerung, Warenhortung und auch das blosse Herumstehen auf der Strasse verstand;
3. die bereits am 6.9.1939 begonnene Einsetzung von jdischen Kommissaren zur Vorbereitung der Ghettobildung;
4. die Aufstellung von Verzeichnissen der jdischen Bewohner;
5. die Aufstellung von Vermgensbestandsaufnahmen der Juden;
6. die Vorbereitung und zum Teil auch schon die Durchfhrung von sogenannten "Auswanderungen" und "Abschiebungen" von Juden in den Osten.
Nach 3 Wochen Polenfeldzug wurden am 21.9.1939 alle Einsatzgruppenfhrer in das Reichssicherheitshauptamt gerufen, wo ihnen Richtlinien fr die Endlsung erteilt wurden. Das Ergebnis dieser Besprechungen ist in einem Schnellbrief vom 21.9.1939 enthalten, den Heydrich den Chefs aller Einsatzgruppen der Sicherheitspolizei unter Hinweis auf die Besprechung vom 21.9.1939 im Hinblick auf die Judenmassnahmen im besetzten Gebiet bersandte. In diesem Schnellbrief unterschied Heydrich zwischen dem lngere Fristen beanspruchenden Endziel und den kurzfristig durchzufhrenden Abschnitten der Vorbereitung des Endzieles. Als erste Voraussetzung fr das Endziel galt nach dem Schnellbrief die Konzentrierung der Juden vom Lande in die grsseren Stdte. Hierbei sollten zunchst die Gaue Danzig-Westpreussen, Wartheland und Oberschlesien judenfrei gemacht werden, zumindest aber sollten die Juden in nur wenigen Konzentrierungsstdten zusammengefasst werden. Anschliessend sollten die brigen besetzten Gebiete Polens folgen. Zudem sollten die noch im Reich verbliebenen Juden und die restlichen 30000 Zigeuner von Deutschland mit Gterzgen nach Polen geschafft werden.
hnlich den Verhltnissen nach 1933 im Altreich gingen auch der physischen Vernichtung der Juden in Polen Massnahmen zu ihrer persnlichen Entrechtung und Diffamierung voraus. Als Massnahmen dieser Art sei aus der Vielzahl der Anordnungen nur die VO vom 23.11.1939 hervorgehoben, wonach alle jdischen Einwohner Polens, sofern sie das zehnte Lebensjahr berschritten hatten, vom 1.Dezember 1939 ab am rechten rmel der Kleidung einen mindestens 10 cm breiten Streifen mit dem Zionstern zu tragen hatten.
Im Zuge der Konzentrierung der jdischen Bevlkerung mussten viele, insbesondere kleinere Orte von Juden vollstndig gerumt werden. Der Umzug der Juden in die Judenwohnbezirke und Ghettos erfolgte anfangs noch nicht unter der spter blichen scharfen polizeilichen Kontrolle. Ebenso waren bei diesen Wohnsitzvernderungen der Juden Ttungen grsseren Ausmasses noch nicht zu beobachten. Im allgemeinen wurden die Juden Polens bis zum Frhjahr 1941 aus ihren Wohnbezirken und Ghettos heraus zu einem grossen Teil fr Wehrmachtsarbeiten sowie fr Arbeiten in der Wehrwirtschaft und sonst kriegswichtigen Arbeiten in Anspruch genommen. Dieser verhltnismssig friedliche Zustand nderte sich sehr schnell mit dem Anfang 1941 erfolgten Erlass des Endlsungsbefehls Hitlers.
II. Die Endlsung im Generalgouvernement
Der Endlsungsbefehl Hitlers machte sich im Generalgouvernement zunchst in personellen Umbesetzungen bemerkbar. Als erstes wurden die bislang nur schwach besetzten Dienststellen der SS- und Polizeifhrer in den Distrikten durch weiteres Verwaltungspersonal vergrssert. Ferner fand eine nicht unerhebliche Umbesetzung der SS- und Polizeifhrer in den einzelnen Distrikten statt, und zwar in erster Linie mit dem Ziele, zu weiche und damit fr die neuen Aufgaben nicht befhigte Personen zu entfernen. Im Distrikt Krakau wurde der SS- und Polizeifhrer SS-Oberfhrer Schwedler durch den robusten und rigorosen SS-Oberfhrer Scherner ersetzt und im Distrikt Warschau der SS-Oberfhrer Wiegand durch den SS-Brigadefhrer Dr. von Sammern-Frankenegg. Den von besonders vielen Juden bevlkerten Distrikt Galizien bernahm anstelle des SS-Oberfhrers Oberg der als rcksichtslos bekannte SS-Brigadefhrer Katzmann, der bisher den Distrikt Radom gefhrt hatte. In Radom trat an seine Stelle der SS-Oberfhrer Bttcher. Die abgelsten SS-Oberfhrer Oberg, Schwedler und Wiegand verliessen das Generalgouvernement. Lediglich der SS- und Polizeifhrer im Distrikt Lublin, der SS-Gruppenfhrer Odilo Globocnik, verblieb auf seinem Posten. Er wurde zur Zentralfigur bei der Endlsung der Judenfrage im Generalgouvernement. Globocnik, der bis 1939 Gauleiter von Wien gewesen war, machte sich nach seiner Ernennung zum SS- und Polizeifhrer im Distrikt Lublin sogleich energisch ans Werk und richtete als alter Kmpfer sein Augenmerk auf die Juden. Er fand ein reiches Bettigungsfeld vor. Die Aussiedlung von Juden in das Generalgouvernement stand eine gewisse Zeit in engem Zusammenhang mit dem damals erwogenen Plan, stlich der Weichsel ein sogenanntes Judenreservat zu bilden, in dem die nationalsozialistischen Machthaber einen grossen Teil der Juden zu konzentrieren und zu isolieren beabsichtigten. So hatte Himmler bereits am 30.10.1939 aufgrund eines Geheimen Erlasses Hitlers vom 7.10.1939 in seiner Eigenschaft als Reichskommissar fr die Festigung des deutschen Volkstums zwecks Ausschaltung des schdigenden Einflusses von solchen volksfremden Bevlkerungsteilen, die eine Gefahr fr das Reich und die deutsche Volksgemeinschaft bedeuten, angeordnet, dass die Juden hierbei in das Gebiet stlich der Weichsel, zwischen Weichsel und Bug, einzuweisen seien. Auf diesen Plan spielte auch der ehemalige Generalgouverneur Hans Frank anlsslich einer am 25.11.1939 vor den Kreishauptleuten und Stadtkommissaren des Distriktes Radom gehaltenen Rede an, in der er darauf hinwies, dass die deutsche Regierung 1/2 bis 3/4 aller Juden stlich der Weichsel haben wolle.
Wenn auch der Plan der Bildung eines grossen Judenreservats bereits im Frhjahr aufgegeben wurde, so wurden doch in der Zwischenzeit bereits grssere Transporte von Juden aus dem Reich und anderen Teilen des besetzten Europas in den Raum Lublin gebracht und entweder in der Stadt Lublin selbst oder in den kleineren und fast ganz jdischen Stdten des Distrikts in der Nhe der deutsch-sowjetischen Demarkationslinie angesiedelt, die man dann im Mrz 1943 zu Durchgangsstationen fr das Vernichtungslager Belzec machte.
Dieser Juden nahm sich Globocnik besonders an, indem er sie zu den in seinem Distrikt durchzufhrenden Grenzsicherungsarbeiten und zum Bau strategisch wichtiger Strassen einsetzte. Die Unterbringung, Verpflegung und Behandlung dieser Juden durch Globocnik und seine Leute liess viel zu wnschen brig. Globocnik verfuhr mit ihnen in einer Art und Weise, dass viele von ihnen an Erschpfung starben.
Da Globocnik mit den ihm zur Verfgung stehenden jdischen Arbeitskrften in besonders rigoroser Weise verfuhr, musste er den nationalsozialistischen Machthabern als der geeignete Mann fr die Durchfhrung der Endlsung der Judenfrage im Generalgouvernement erscheinen.
Sie wurde in diesem Bereich - wahrscheinlich in Anlehnung an den Vornamen des damaligen Chefs des Reichssicherheitshauptamtes Reinhard Heydrich - unter der Tarnbezeichnung "Aktion Reinhard" oder auch "Einsatz Reinhard" durchgefhrt.
Dass Globocnik den Auftrag zur Massenvernichtung der jdischen Bevlkerung des Generalgouvernements erhielt, dass Himmler und mit ihm auch Hitler tatkrftig daran Anteil nahmen, ergibt sich auch aus folgendem Schreiben des Oberdienstleiters Viktor Brack in Hitlers Parteikanzlei an den Reichsfhrer SS und Chef der Deutschen Polizei vom 23.6.1942:
Geheime Reichssache
Sehr geehrter Reichsfhrer!
Ich habe dem Brigadefhrer Globocnik auf Anweisung von Reichsleiter Bouhler fr die Durchfhrung seiner Sonderaufgabe schon vor lngerer Zeit einen Teil meiner Mnner zur Verfgung gestellt. Aufgrund einer erneuten Bitte von ihm habe ich nunmehr weiteres Personal abgestellt. Bei dieser Gelegenheit vertrat Brigadefhrer Globocnik die Auffassung, die ganze Judenaktion so schnell wie nur irgend mglich durchzufhren, damit man nicht eines Tages mitten drin stecken bliebe, wenn irgendwelche Schwierigkeiten ein Abstoppen der Aktion notwendig machen. Sie selbst, Reichsfhrer, haben mir gegenber seinerzeit schon die Meinung geussert, dass man schon aus Grnden der Tarnung so schnell wie mglich arbeiten msse. Beide Auffassungen, die ja im Prinzip das gleiche Ergebnis zeitigen, sind nach meinen Erfahrungen mehr als berechtigt ....
Dass Globocnik diesen Auftrag auch durchfhrte, ergibt sich eindeutig aus den von ihm in den Jahren 1943 und 1944 mit Himmler gefhrten Schriftverkehr. So schrieb Globocnik am 4.11.1943 von Triest aus an Himmler wie folgt:
Reichsfhrer!
Ich habe mit 19.10.1943 die Aktion Reinhard, die ich im Generalgouvernement gefhrt habe, abgeschlossen und alle Lager aufgelst. Als Abschlussdarstellung erlaube ich mir, beiliegende Mappe, Ihnen, Reichsfhrer, zu berreichen. Meine Feststellungen in Lublin haben ergeben, dass es sich im Generalgouvernement um einen besonderen Ausstrahlungsherd gehandelt hat und versuchte ich daher diese Gefahrenmomente bildlich festzuhalten. Es wird vielleicht fr die Zukunft sich zweckmssig erweisen, auf die Ausschaltung dieser Gefahr hinweisen zu knnen. Andererseits aber habe ich versucht, eine Darstellung ber den Arbeitseinsatz zu geben, aus dem nicht nur die Arbeitsmenge zu ersehen ist, sondern auch mit wie wenig Deutschen dieser Grosseinsatz ermglicht wurde. Er ist jedenfalls so angewachsen, dass sich namhafte Industrien hierfr interessieren.
Ich habe mittlerweile diese Arbeitslager an SS-Obergruppenfhrer Pohl bergeben.
Ich bitte, Reichsfhrer, diese Mappe durchzusehen. Bei einem Besuch haben mir Reichsfhrer in Aussicht gestellt, dass fr die besonderen Leistungen dieser harten Aufgabe einige EKs nach Abschluss der Arbeiten verliehen werden knnten. Ich bitte, Reichsfhrer, um Mitteilung, ob ich hierfr Vorschlge unterbreiten darf.
Ich darf mir erlauben darauf hinzuweisen, dass fr den Warschauer-Einsatz, der einen verhltnismssig kleinen Teil der Gesamtarbeit ausgemacht hat, an die Krfte des dortigen SS- und Polizeifhrers ebenfalls eine solche Verleihung bewilligt wurde.
Ich wre Ihnen, Reichsfhrer, fr eine positive Entscheidung diesbezglich sehr dankbar, als ich gerne die harte Arbeit meiner Mnner belohnt sehen mchte.
In einer Meldung ber den wirtschaftlichen Teil der Aktion Reinhard, die Globocnik einem an Himmler gerichteten Schreiben vom 5.1.1944 beifgte, fhrte Globocnik unter anderem folgendes aus:
Die gesamte Aktion Reinhard zerfllt in 4 Gebiete:
A) die Aussiedlung selbst
B) die Verwertung der Arbeitskraft
C) die Sachverwertung
D) die Einbringung verborgener Werte und Immobilien
A. Die Aussiedlung
Sie ist erledigt und abgeschlossen. Die Voraussetzung hierbei war, durch eine methodisch richtige Behandlung, mit den schwachen zur Verfgung stehenden Krften, die Menschen zu erfassen und mglichst wenig wirtschaftlichen Schaden an der Kriegsproduktion anzurichten.
Im Grossen und Ganzen ist dies
gelungen. Ein grsserer Schaden ist nur in Warschau entstanden, wo aus Verkennung der Sachlage der Abschluss methodisch falsch durchgefhrt wurde. Die Abwicklung Litzmannstadt konnte von mir aus wegen der Versetzung nicht mehr durchgefhrt werden.
Die fr diese Aktion aus anfallenden Mitteln, die jedoch als Reichsmittel aufzufassen sind, erstellten Einrichtungen sind zur Gnze weggerumt. Aus berwachungsgrnden ist in den Lagern je ein kleiner Bauernhof entstanden, der von einem Fachmann besetzt ist. An ihn muss laufend eine Rente gezahlt werden, um den Bauernhof erhalten zu knnen.
Nach Erhalt des Auftrages zur Durchfhrung der Aktion Reinhard hatte Globocnik seiner Dienststelle eine neue entsprechend benannte Hauptabteilung angegliedert, welcher der durch Selbstmord aus dem Leben geschiedene Sturmbannfhrer Hans Hfle vorstand. Der SS-Obersturmfhrer und ehemalige aus Wrttemberg stammende Kriminalobersekretr Christian Wirth wurde erster Kommandant des Vernichtungslagers Belzec, spter Inspekteur der drei Vernichtungslger Belzec, Sobibor und Treblinka. Ihm stand als Adjutant der aus Bayern stammende sptere SS-Untersturmfhrer Josef Oberhauser zur Seite. Darber hinaus forderte Globocnik nach und nach eine grssere Anzahl von Krften zum Einsatz in den geplanten Vernichtungs- und Arbeitslagern an. Er erhielt solche Krfte, die fast ausschliesslich an der sogenannten Euthanasieaktion mitgewirkt hatten und von denen zu erwarten war, dass sie sich ohne Skrupel an der "Aktion Reinhard" beteiligen wrden. Diese Euthanasieaktion stand unter der Leitung der Kanzlei des Fhrers (KdF), einer Parteidienststelle, die im Hause Tiergartenstrasse 4 in Berlin untergebracht war. Die Euthanasieaktion erhielt deshalb nach der Anschrift der Kanzlei des Fhrers den Decknamen T4 (=Tiergartenstrasse 4). An ihrer Spitze stand der Reichsleiter Philipp Bouhler. Ihre Hauptabteilung II, der die Euthanasieangelegenheiten unterstanden, wurde vom Oberdienstleiter Viktor Brack geleitet. Eine weitere bedeutsame Rolle spielte der Amtschef in der Kanzlei des Fhrers SA-Standartenfhrer Blankenburg. Die Kanzlei des Fhrers bediente sich ihrerseits wieder dreier sachlich und persnlich zusammenhngender Tarnorganisationen, und zwar der "Reichsarbeitsgemeinschaft Heil- und Pflegeanstalten", der "Gemeinntzigen Stiftung fr Anstaltspflege" und der "Gemeinntzigen Krankentransport GmbH".
Ein grosser Teil des Personals dieser Stellen wurde nach und nach an die Dienststelle des SS- und Polizeifhrers fr den Distrikt Lublin abgeordnet. Die Mnner wurden - jedenfalls vor Beginn der Massenttungen - zunchst in dem ebenfalls zur Aktion Reinhard gehrenden Lager Trawniki zusammengefasst und dort einer militrischen Grundausbildung unterworfen. Danach wurden sie gemeinsam mit anderen "bewhrten SS-Leuten" auf die einzelnen von Globocnik geschaffenen Lager aufgeteilt. Zuvor wurden sie jedoch - soweit sie nicht schon als Beteiligte an der Euthanasieaktion zur Verschwiegenheit ausdrcklich verpflichtet worden waren - zur absoluten Geheimhaltung ihrer Aufgaben verpflichtet. Diese schriftliche Verpflichtung hatte folgenden Wortlaut:
Verhandlung
ber die Verpflichtungen des ................ als besonders beauftragte Person bei der Durchfhrung von Arbeiten bei der Judenumsiedlung im Rahmen des "Einsatzes Reinhard" beim SS- und Polizeifhrer im Distrikt Lublin. Der ............ erklrt:
Durch SS-Hauptsturmfhrer Hfle als Leiter der Hauptabteilung "Einsatz Reinhard" beim SS- und Polizeifhrer im Distrikt Lublin bin ich eingehend unterrichtet und belehrt worden:
1. darber, dass ich unter keinen Umstnden an Personen, die ausserhalb des Kreises Mitarbeiter im "Einsatz Reinhard" stehen, irgendwelche Mitteilungen ber den Verlauf, die Abwicklung oder die Vorkommnisse bei der Judenumsiedlung mndlich oder schriftlich zukommen lassen darf;
2. darber, dass die Vorgnge bei der Judenumsiedlung Gegenstand einer "Geheimen Reichssache" im Sinne der Verschl. V sind;
3. ber die entsprechenden Sonderbestimmungen der Geschftsordnung des SS- und Polizeifhrers im Distrikt Lublin unter ausdrcklichem Hinweis darauf, dass diese Vorschriften "Befehle in Dienstsachen" bzw. "Gebote und Verbote" im Sinne des 92b des RStGB sind;
4. ber ein ausdrckliches Photografierverbot in den Lagern des "Einsatzes Reinhard";
5. ber 88 bis 93 RStGB in der Fassung vom 24.April 1934 und ber die Verordnung gegen Bestechung und Geheimnisverrat nichtbeamteter Personen vom 3.Mai 1917, 12.Februar 1920;
6. ber die des RStGB 139 (Anzeigepflicht) und 353c (Verletzung des Amtsgeheimnisses).
Ich kenne die angefhrten Bestimmungen und Gesetze und bin mir der Pflichten bewusst, die mir aus der bertragenen Aufgabe erwachsen. Ich verspreche, sie nach bestem Wissen und Gewissen wahrzunehmen.
Mir ist bekannt, dass die Pflicht zur Geheimhaltung auch nach meinem Ausscheiden aus dem Dienst weiterbesteht.
........................................................... ...
Nach der erfolgten Abordnung und nach Erfllung der Formalitten begann ein erstes, aus etwa 30 Chemikern, rzten und Pflegern bestehendes Kommando im Herbst 1941 mit dem Ausbau des Lagers Belzec, das in der Nhe der Stadt Tomaszow an der sdlichen Grenze des Distrikts Lublin gelegen war. Es folgten das in der Nhe der Stadt Wlodawa an der stlichen Grenze des Distrikts Lublin gelegene Ttungslager Sobibor und schliesslich das Vernichtungslager Treblinka, das jedoch im Gegensatz zu den Lagern Belzec und Sobibor nicht mehr im Distrikt Lublin, sondern bereits im Distrikt Warschau lag, ungeachtet dessen aber Globocnik und nicht dem SS- und Polizeifhrer in Warschau unterstand.
Als erstes dieser Lager nahm Belzec im Mrz 1942 seine Ttigkeit mit der Vernichtung von etwa 35000 Juden aus dem Ghetto der Stadt Lublin auf. Im Mai 1942 war dann das Lager Sobibor voll in Betrieb, und im Juli 1942 folgte schliesslich das Lager Treblinka. Die Vernichtung der Juden in allen drei Lagern erfolgte in der Weise, dass sie in Gaskammern getrieben und dort durch Motorenabgase gettet wurden.
Aufgabe der vier brigen SS- und Polizeifhrer in den Distrikten Krakau, Warschau, Radom und Galizien war, die Juden in ihrem Bereich zu erfassen und den unter der Leitung von Globocnik stehenden Vernichtungslagern zur Ttung zuzufhren.
Die Abschiebung der Juden aus dem Generalgouvernement in die drei Vernichtungslager erfolgte unter der Tarnbezeichnung "Aussiedlung". Ihr Abtransport erfolgte mit Sonderzgen, und zwar meist in geschlossenen Gterwagen. Die Fahrplne fr diese Zge wurden von der zum Dezernat 33 (Reisezge) der Generaldirektion der Ostbahn (Gedob) in Krakau gehrenden (allgemeinen und nicht auf Judensonderzge beschrnkten) Sonderzuggruppe aufgestellt. Diese Sonderzugfahrplne erstreckten sich teilweise ber einen lngeren Zeitraum, insbesondere dann, wenn zum Abtransport der Juden aus einem Ort mehr als ein Gterzug erforderlich war. Diese Fahrplne wurden - wenigstens in gewissem Umfange - erst nach Verhandlungen oder Besprechungen mit der Reichsbahn in Berlin (Reichsverkehrsministerium) und der Dienststelle des Hheren SS- und Polizeifhrers Ost in Krakau erstellt. Eine andere Gruppe der Sonderzugfahrplne galt nur fr eine einzelne Zugfahrt. Ihrer Aufstellung lag zumeist die Anforderung eines SS- und Polizeifhrers im Distrikt auf Gestellung eines Zuges zugrunde.
Die Bereitstellung der Sonderzge durch die Ostbahn stiess jedoch aufgrund der durch die Kriegsereignisse bedingten Transportknappheit - Polen war Durchgangsgebiet zur Ostfront - zeitweilig auf erhebliche Schwierigkeiten. Diese nahmen im Sommer 1942 einen derartigen Umfang an, dass sich Himmler selbst zum Eingreifen gentigt sah. In seinem Auftrage wandte sich schon frher der damalige Leiter seines Stabes, der SS-Obergruppenfhrer Wolff, am 16.7.1942 an den Staatssekretr im Reichsverkehrsministerium Dr.Ing. Gan. und bat dringend um die besondere Untersttzung der Reichsbahn bei dem Abtransport der Juden in die Vernichtungslager. Der Staatssekretr Gan. antwortete unter dem 28.7.1942 wie folgt:
Geheim
Sehr geehrter Pg. Wolff!
Unter Bezugnahme auf unser Ferngesprch vom 16.7.1942 teile ich Ihnen folgende Meldung meiner Generaldirektion der Ostbahnen (Gedob) in Krakau zu Ihrer geflligen Unterrichtung mit:
"Seit dem 22.7. fhrt tglich ein Zug mit je 5000 Juden von Warschau ber Malkinia nach Treblinka, ausserdem zweimal wchentlich ein Zug mit 5000 Juden von Przemysl nach Belzec. Gedob steht in stndiger Fhlung mit dem Sicherheitsdienst in Krakau. Dieser ist damit einverstanden, dass die Transporte von Warschau ber Lublin nach Sobibor (bei Lublin) so lange ruhen, wie die Umbauarbeiten auf dieser Strecke diese Transporte unmglich machen (ungefhr Oktober 1942)." Die Zge wurden mit dem Befehlshaber der Sicherheitspolizei im Generalgouvernement vereinbart. SS- und Polizeifhrer des Distrikts Lublin, SS-Brigadefhrer Globocnik, ist verstndigt.
Heil Hitler!
Ihr ergebener
gez. Gan.
Dieses Schreiben wurde am 18.August 1942 vom Persnlichen Stab des Reichsfhrers SS und Chefs der Deutschen Polizei abschriftlich dem Hheren SS- und Polizeifhrer Ost in Krakau Krger und dem SS- und Polizeifhrer im Distrikt Lublin Globocnik bermittelt.
Diese sich allein schon aus dem vorstehend auszugsweise zitierten Schriftverkehr ergebenden Schwierigkeiten bei der Beschaffung des Transportraumes und die damit notwendig verbundene erhhte Umlaufgeschwindigkeit der Waggons und Lokomotiven fhrten zu kaum zu beschreibenden Grausamkeiten gegenber den "Aussiedlern", die durch das Verhalten des Wachpersonals noch gesteigert wurden.
Zunchst fhrten die Schwierigkeiten bei der Beschaffung des Transportraumes dazu, dass das Fassungsvermgen der einzelnen Waggons, bei denen es sich fast ausschliesslich um geschlossene Gterwagen (G-Wagen) handelte, bis auf den letzten Quadratzentimeter ausgenutzt wurde. In aller Regel wurden daher rund 100 Personen, sehr oft aber auch mehr, ohne Rcksicht auf Alter und Geschlecht in die Waggons gepfercht, die anschliessend mit Plomben verschlossen wurden. Da alle diese Personen auch noch ber zum Teil recht umfangreiches Gepck verfgten, blieb der Raum fr die einzelne Person auf wenige Quadratzentimeter beschrnkt.
Darber hinaus fhrte die hohe Umlaufgeschwindigkeit der einzelnen Zge dazu, dass auf dem Wege vom frheren Wohnsitz der "Aussiedler" bis zum Vernichtungslager gar kein oder nur ein vereinzelter "Halt" eingelegt wurde. Selbst bei einem Anhalten war es den Juden verboten, die verplombten Waggons zu verlassen. Die Plomben an den Gterwagen wurden erst bei der Ankunft in Treblinka gelst.
Alle diese Umstnde fhrten in ihrem Zusammenwirken dazu, dass die Juden erhebliche krperliche Leiden erdulden mussten. Ihre Notdurft mussten sie in den geschlossenen Waggons verrichten, was alsbald zu einer immer unertrglicher werdenden Verpestung der Luft fhrte. Wasser oder Getrnke erhielten die Juden nicht. Bemhten sie sich auf den vereinzelten Halten durch die kleinen Lftungsklappen um Wasser, so liefen sie Gefahr, vom Begleitpersonal erschossen oder misshandelt zu werden. Diese krperlichen Qualen erreichten ihren Hhepunkt bei den in der wrmeren Jahreszeit durchgefhrten Transporten, wo durch starke Sonneneinwirkung und durch die Vielzahl der in den einzelnen Waggons befindlichen Menschen sehr bald eine unertrgliche Hitze entstand. In einer sehr grossen Zahl von Fllen berstanden Kranke, Gebrechliche, alte Leute und Kinder die Transporte nicht mehr lebend. Ihre Leichen blieben aber bis zur Ankunft im Vernichtungslager im Waggon.
Soweit die jdische Bevlkerung noch nicht in den grossen Stdten des Landes in den jdischen Wohnbezirken und Ghettos konzentriert war und sie nicht allzuweit von den fr sie zustndigen Vernichtungslagern ansssig war, erfolgte der Abtransport entweder zu Fuss oder mit Lastkraftwagen oder Pferdefuhrwerken. Die Strapazen und Misshandlungen, denen die Juden bei solchen Transporten ausgesetzt waren, waren jedoch um nichts geringer als bei den Bahntransporten. Misshandlungen und Erschiessungen waren auch hier an der Tagesordnung. Wenn die Zahl der auszusiedelnden Juden so klein war, dass sich ein besonderer Transport nicht lohnte, wurden die Ortschaften dadurch judenrein gemacht, dass man die Juden eben an Ort und Stelle liquidierte, d.h. erschoss.
Durch die Aktion Reinhard, die mit dem 19.10.1943 ihren offiziellen Abschluss fand, haben schtzungsweise 1500000 Juden allein in den drei Vernichtungslagern Treblinka, Belzec und Sobibor den Tod gefunden.
Die bei der Aktion Reinhard angefallenen und in den drei Vernichtungslagern Belzec, Sobibor und Treblinka sichergestellten Sachwerte, die dem SS-Wirtschafts- und Verwaltungshauptamt in Berlin zur Verfgung gestellt wurden, machen nach einem von Globocnik unterzeichneten, fr dieses Amt in Berlin bestimmten Bericht ber die verwaltungsmssige Abwicklung der Aktion Reinhard den Betrag von RM 178.745.960,59 aus, der sich wie folgt aufgliedert:
Abgelieferte Geldmittel Zl- und RM-Noten         RM        73.852.080,74
Edelmetalle        RM        8.973.651,60
Devisen in Noten        RM        4.521.224,13
Devisen in gemnztem Gold        RM        1.736.554,12
Juwelen und sonstige Werte        RM        43.662.450,00
Spinnstoffe        RM        46.000.000,00
        RM        178.745.960,59
Die abgelieferten Geldmittel betrugen eigentlich sogar RM 85.741.903,28. Von diesem Betrag sind die Ausgaben fr die Aktion Reinhard in Hhe von RM 11.889.822,54 bereits abgezogen worden, so dass die als erster Posten in der Aufstellung aufgefhrte "Reineinnahme" von RM 73.852.080,74 verblieb.
Nach dem Abschluss der Aktion Reinhard wurden die einzelnen Lager abgerumt und die Bauten und sonstigen Einrichtungen sorgfltig beseitigt. Auf dem jeweiligen Lagergelnde wurde je eine landwirtschaftliche Siedlerstelle mit einem Bauernhaus geschaffen, die mit je einem ehemaligen Mitglied des ukrainischen Wachpersonals besetzt wurde.
Globocnik und Wirth wurden bereits im August 1943 nach Italien versetzt, wobei Globocnik zum Hheren SS- und Polizeifhrer fr das adriatische Kstenland mit dem Sitz in Triest ernannt wurde. Die brigen Angehrigen der Aktion Reinhard verlegte man gegen Ende 1943 ebenfalls nach Oberitalien, Istrien und Dalmatien. Hier wurden sie in den sogenannten Einheiten R 1, R 2 und R 3 (R = Reinhard) zusammengefasst, um auch hier Massnahmen zur Judenvernichtung vorzubereiten und durchzufhren. Infolge der zunehmenden Partisanenttigkeit wurden sie jedoch bis zum Kriegsende berwiegend zur Partisanenbekmpfung eingesetzt, in deren Verlauf eine ganze Reihe von ihnen verwundet oder gettet wurde.
III. Die Zahl der Opfer im Vernichtungslager Treblinka
Im Vernichtungslager Treblinka wurden mindestens 700000 Personen, berwiegend Juden, aber auch in geringerem Umfange Zigeuner, gettet.
Diese Feststellungen beruhen auf dem Gutachten, das Dr. Kraus., der Direktor des Instituts fr Zeitgeschichte in Mnchen, vor dem Schwurgericht erstattet hat. Der Sachverstndige hat bei seinem Gutachten alle fr ihn in deutschen und auslndischen Archiven erreichbaren und in der historischen Wissenschaft blichen Hilfsmittel benutzt, darunter den sogenannten Stroop-Bericht (einen aus drei Teilen, und zwar Einleitung, Sammlung von Tagesmeldungen und Fotosammlung bestehenden Bericht des SS-Brigadefhrers Dieter Stroop ber die Vernichtung des Warschauer Ghettos), die Protokolle des Prozesses gegen die Hauptkriegsverbrecher vor dem Internationalen Militrgerichtshof in Nrnberg und die nach dem Kriege unvollstndig vorgefundenen amtlichen Eisenbahnunterlagen (Fahrplne, Telegramme und Wagenzettel) ber die Transporte nach Treblinka, die Gegenstand der Hauptverhandlung gewesen sind und die das Schwurgericht dem Sachverstndigen zur Verfgung gestellt hat.
Der Sachverstndige Dr. Kraus. hat unter anderem folgendes ausgefhrt:
Nach dem Stroop-Bericht seien in der Zeit vom 22.7.1942 bis zum 3.10.1942 rund 310000 und in der Zeit von Januar bis Mitte Mai 1943 rund 19000 Juden aus dem Warschauer Ghetto in Gterzgen nach Treblinka gebracht worden. Weitere Transporte mit Juden seien gleichfalls in Gterzgen aus verschiedenen anderen polnischen Stdten, darunter aus Kielce, Miedzyrzec, Lukow, Wlosczowa, Sedziszow, Czenstochau, Szydlowiec, Lochow, Kozienice, Bialystok, Tomaschow, Grodno und Radom in der Zeit vom 21.8.1942 bis 23.8.1943 im Vernichtungslager Treblinka angekommen. Ausserdem seien Juden, die in der Nhe von Treblinka wohnten und auch Zigeuner, unter diesen auch solche aus nichtpolnischen Lndern, mit Pferdewagen und Lastkraftwagen in Treblinka eingetroffen. Schliesslich seien Juden aus Deutschland und aus anderen europischen Lndern, darunter aus sterreich, aus der Tschechoslowakei, aus Bulgarien, aus Jugoslawien und aus Griechenland, diese berwiegend in Personenzgen, nach Treblinka transportiert worden.
Eine genaue Anzahl der auf diese Art und Weise nach Treblinka geschafften Personen lasse sich freilich nicht bestimmen, da insbesondere hinsichtlich der Bahntransporte nur noch ein Teil der Bahnunterlagen greifbar sei. Trotzdem knne man die Zahl der mit Gter- und Personenzgen nach Treblinka gebrachten Personen - unter Ausserachtlassung der rund 329000 Warschauer Juden - auf rund 271000 schtzen, wenn man pro Zug von einer durchschnittlichen Waggonzahl von 60 und von einer durchschnittlichen Belegung eines Gterwaggons mit 100 und eines Personenwagens mit 50 Menschen ausgehe, so dass ein Gterzug etwa 6000 und ein Personenzug etwa 3000 Juden nach Treblinka befrdert habe. Da diese Zahlen aber in Wirklichkeit hufig viel hher gelegen htten und da ausserdem Tausende von Juden und auch Zigeunern mit Pferdefuhrwerken und Lastkraftwagen nach Treblinka gekommen seien, habe die Gesamtzahl der aus Warschau, aus dem brigen Polen, aus Deutschland und anderen europischen Lndern nach Treblinka gebrachten Juden einschliesslich von mindestens 1000 Zigeunern betrchtlich ber 700000 gelegen, selbst wenn man bercksichtige, dass einige Tausend Menschen von Treblinka wieder nach anderen Lagern gekommen seien und dass einigen hundert Hftlingen die Flucht aus dem Lager, insbesondere beim Aufstand am 2.August 1943, gelungen sei. Aus allen diesen Grnden sei es wissenschaftlich zu vertreten, die Zahl der in Treblinka getteten Personen auf mindestens 700000 Personen zu schtzen.
Das Schwurgericht hat keine Bedenken, dem wegen seiner Forschungen zur nationalsozialistischen Judenverfolgung wissenschaftlich bekannten Sachverstndigen zu folgen, da sein Gutachten ausfhrlich, grndlich und damit berzeugend ist. Das gilt um so mehr, als mehrere Angeklagte, darunter der mit einem besonders guten Gedchtnis begabte Angeklagte Suchomel, die Zahl der Opfer selbst mit weit ber 500000 beziffern. In welchen Grssenordnungen in Treblinka gearbeitet wurde, ergibt zudem eine bezeichnende Schilderung des Angeklagten Suchomel ber die ffnung einer Leichengrube. Wie er glaubhaft angibt, befand er sich Anfang 1943 einmal im oberen Lager, als dort gerade eine der riesigen Leichengruben geffnet wurde, weil die Leichen nunmehr verbrannt werden sollten. Bei dieser Gelegenheit, so fhrt Suchomel aus, habe ihm sein Kamerad Ptzinger, der stellvertretende Chef des Totenlagers, erklrt, dass diese eine Leichengrube allein etwa 80000 Tote enthalte. Da es mehrere Leichengruben gab und da die Vernichtungsaktion Anfang 1943 noch keineswegs beendet war, kann man in dieser Schilderung Suchomels nur eine Besttigung des Gutachtens sehen, das eine Mindestzahl von 700000 getteten Personen annimmt.
Wenn der Sachverstndige die durchschnittliche Belegungszahl der mit Gterzgen eingetroffenen Juden mit 100 annimmt, so ist diese Zahl eher viel zu niedrig als zu hoch gewhlt; denn zahlreiche jdische Zeugen haben dem Schwurgericht glaubhaft erklrt, dass die Waggons, in denen sie nach Treblinka gebracht wurden, mit weit mehr als 100 Personen gefllt gewesen sind. Bei einigen Gterzgen, bei denen die im Verhltnis zu deutschen und polnischen Waggons grsseren franzsischen Gterwaggons eingesetzt wurden, betrug die Belegungszahl pro Waggon nach den Bekundungen mehrerer glaubwrdiger jdischer Zeugen sogar rund 200 Personen. Das hat schliesslich auch der als Zeuge vernommene Amtsrat der polnischen Eisenbahn Zab. glaubhaft besttigt, der von 1941 bis 1945 Fahrdienstleiter im Bahnhof Treblinka gewesen ist. Er erinnert sich deutlich daran, dass die meisten Transportzge 60 Gterwaggons umfassten, dass darunter auch franzsische Waggons waren, dass auf den Waggons mit Kreide die jeweilige Zahl der Insassen aufgeschrieben war und dass diese Zahlen zwischen 120 bis 200 schwankten. Nach alledem bestehen keine Zweifel an der Richtigkeit des vom Sachverstndigen Dr. Kraus. ber die Zahl der Opfer in Treblinka erstatteten Gutachtens.
D. Beschreibung des Vernichtungslagers Treblinka
Das Vernichtungslager Treblinka, das in der Hauptsache zur Vernichtung der im Ghetto von Warschau lebenden jdischen Bevlkerung zustndig sein sollte, in dem aber auch Juden aus anderen Teilen Polens und sogar aus ganz Europa in grosser Zahl den Tod gefunden haben, wurde im Sommer 1942 eingerichtet und war am 11.Juli 1942 betriebsbereit, wie sich aus einem Schreiben des ersten Lagerkommandanten Dr. Eberl vom 7.7.1942 an den Kommissar fr den jdischen Wohnbezirk in Warschau ergibt.
Es lag auf einer lnglichen, mit Wald bewachsenen Anhhe, die so ausgewhlt war, dass dank der natrlichen Gelndebeschaffenheit weder von der zur nrdlichen Lagergrenze parallel verlaufenden Landstrasse Kossow - Malkinia noch von der zur westlichen Lagergrenze parallel verlaufenden Eisenbahnlinie Siedlce - Malkinia eine Einsichtsmglichkeit in das Lager bestand. Das gesamte, etwa 600 m lange und ca. 400 m breite Lager war mit einem etwa 3 bis 4 m hohen Stacheldrahtzaun umgeben, in dem aus Tarnungsgrnden Reisig eingeflochten worden war. Dahinter lag ein etwa 3 m breiter Graben, auf den ein etwa 40 bis 50 m breiter vllig freier Gelndestreifen folgte, der wiederum mit Stacheldraht und spanischen Reitern nach Art einer Panzersperre von der Umgebung abgegrenzt war. An allen vier Ecken des Lagers standen ca. 8 m hohe zum Teil mit Scheinwerfern ausgerstete Wachttrme, die Tag und Nacht mit ukrainischen Wachtposten besetzt waren. Ein weiterer Wachtturm, der sich ursprnglich an der Sdseite in der Mitte zwischen den beiden Ecktrmen befand, wurde spter in die Mitte des sogenannten Totenlagers verlegt.
Der gesamte Lagerkomplex, dessen rumliche Gliederung und Bebauung sich im Laufe der Monate mehrfach nderte, kann in drei etwa gleich grosse Teile aufgeteilt werden, und zwar
a. in das sogenannte Wohnlager,
b. in das sogenannte Auffanglager und
c. in das sogenannte obere oder Totenlager.
Wohn- und Auffanglager zusammen wurden auch als unteres Lager bezeichnet.
In dem hier als Wohnlager bezeichneten Teil befanden sich die Baracken fr das deutsche Lagerpersonal einschliesslich der erforderlichen Verwaltungsrume wie Schreibstube, Krankenrevier, Magazine, Werksttten und Wirtschaftsgebude, ferner die Unterknfte fr die ukrainischen Wachmannschaften nebst den dazugehrigen Nebengebuden und schliesslich - durch einen Stacheldrahtzaun nochmals besonders abgetrennt und gesichert - das sogenannte Ghetto mit den Wohnbaracken und Arbeitsrumen sowie dem Appellplatz fr die im Lager befindlichen Arbeits- und Hofjuden.
Von der westlich vom Lager vorbeifhrenden Eisenbahnstrecke fhrte etwa nach 300 m ein Nebengleis durch ein besonderes Tor in das Auffanglager und endete hier an einer langen Rampe, die spter zu einem richtigen Bahnsteig ausgebaut wurde. Vor der Rampe, rechts seitlich versetzt, stand die riesige Sortierbaracke, in der die den ankommenden Juden abgenommenen Sachwerte, insbesondere aber deren Kleider und Schuhe bis zum Abtransport an das SS-Wirtschafts- und Verwaltungshauptamt lagerten. Ein Teil der Sortierbaracke wurde etwa ab Weihnachten 1942 so hergerichtet, dass er den Eindruck eines Bahnhofsgebudes vermittelte. Neben einer Bahnhofsuhr, Fahrkartenschaltern und ausgehngten Fahrplnen waren Fahrtrichtungshinweise in die nchsten grsseren Stdte und dergleichen angebracht, so dass nach der ganzen Art der Aufmachung die ankommenden Juden das Gefhl haben konnten und haben sollten, sie seien in ein Durchgangslager gekommen, von dem aus sie weitertransportiert werden wrden.
Vor dem durch die Sortierbaracke und den Bahnhof nicht in Anspruch genommenen Teil der Rampe befand sich ein grosser freier Platz. ber ihn gelangten die Juden nach dem Ausladen durch ein Tor in einen weiteren eingefriedigten Raum, den sogenannten Umschlagplatz, an dessen linken Seite sich die sogenannte Frauenauskleidebaracke befand, whrend rechts eine hnlich grosse Baracke stand, die zeitweilig als Auskleide- und Unterkunftsraum fr die mnnlichen Juden gedient hat, spter aber ausschliesslich als Kleiderlager und Sortierbaracke benutzt wurde. Zwischen diesem Komplex und der sdlichen Lagergrenze dehnte sich der sogenannte Sortierungsplatz aus, auf den die von den angekommenen Juden abgelegte Kleidung einschliesslich des mitgefhrten Gepcks gebracht und anschliessend dort nach Art und Qualitt sortiert wurde. In der Sdwestecke des Lagers hinter der bereits erwhnten grossen Sortierbaracke lag anfnglich noch eine grosse Grube, in der die auf dem Transport verstorbenen Juden sowie die bei dem Transport anfallenden Abflle verbrannt wurden. stlich davon lag das sogenannte Lazarett.
Das Lazarett war ringsum von einem hohen Stacheldrahtzaun umgeben, in dem Reisig eingeflochten war, um die Einsicht in das Innere zu verwehren. Im Inneren des Raums, den man durch einen Eingang auf der der Eisenbahnrampe zugewandten Seite betreten konnte, befand sich eine grosse Grube zur Aufnahme von Leichen. Der Erdaushub dieser Grube war zu einem etwa 1 m hohen Wall unmittelbar an der rechten Lngsseite der Grube aufgeschttet. In dieser Grube brannte fast stndig ein Feuer. Des weiteren befand sich im Lazarett eine kleine Bretterbude zum Schutz gegen schlechtes Wetter und eine Sitzbank. Um den Namen Lazarett fr diese Einrichtung, die in Wirklichkeit nichts anderes als eine Genickschussanlage war, zu rechtfertigen, trugen die hier Dienst tuenden drei jdischen Hftlinge Armbinden mit dem Zeichen des Roten Kreuzes. Der jdische Kapo Kurland trug ausserdem, um einen Arzt vorzutuschen, einen weissen Kittel. Schliesslich war auch an der bereits erwhnten Bretterbude das Zeichen des Roten Kreuzes sichtbar angebracht.
Von der Frauenauskleidebaracke auf dem Auffangplatz fhrte ein Weg, der vielfach als "Schlauch", "Weg ohne Rckkehr" oder als "Himmelfahrtsstrasse" beziehungsweise "Himmelfahrtsallee" bezeichnet wurde, in den oberen Teil des Lagers. Dieser Weg, der etwa 80 bis 90 m lang und ca. 4.5 bis 5 m breit war, lief zunchst etwa 30 m senkrecht auf die stliche Lagerseite zu, machte dann einen fast rechtwinkligen Knick und endete genau vor dem Mittelgang des neuen Gaskammergebudes des oberen Lagers. Er war mit einem mehr als mannshohen Stacheldrahtzaun eingefasst, in dem wiederum so dicht Reisig eingeflochten war, dass eine Einsichtsmglichkeit von aussen nicht bestand.
Das obere oder Totenlager als der dritte grosse Lagerkomplex nahm den sdstlichen Teil des Lagergelndes ein. Es war der Teil, in dem die eigentliche Vernichtung der jdischen Menschen stattfand. Er war von dem brigen Lagergelnde durch hohe reisigdurchflochtene Stacheldrahtzune vllig abgetrennt. Soweit Durchlsse zum Betreten des oberen Lagers vorhanden waren, war durch besondere Sichtblenden auch hier jede Einsichtsmglichkeit verwehrt. An der westlichen Abgrenzung zum Sortierungsplatz hin verhinderte zustzlich ein aufgeworfener hoher, mit Gras abgedeckter Erdwall fr jeden Unberufenen die Einsicht.
Den Mittelpunkt des Totenlagers bildeten die Gaskammern, in denen die Juden durch die Auspuffgase eines Dieselmotors gettet wurden. Zu Beginn der Massenttungen gab es nur das sogenannte "alte Gashaus". Das aus Ziegelsteinen auf einem Betonfundament errichtete massive Gebude enthielt 3 Gaskammern, die etwa 4 x 4 m gross und ca. 2.6 m hoch waren, sowie einen Maschinenraum fr den Dieselmotor und die Lichtanlage des Lagers. Smtliche Rume lagen an einem dem Steingebude vorgebauten Holzkorridor, zu dem man ber mehrere Treppenstufen gelangte. Von diesem Korridor aus fhrten etwa 1.80 m hohe und ca. 90 cm breite Tren in die Gaskammern, die nach Art von Luftschutztren so gearbeitet waren, dass sie die Kammern nahezu luftdicht abschlossen. Ihnen gegenber befanden sich in jeder Gaskammer an der Aussenwand aus dicken Holzbohlen gefertigte Klapptren. Diese waren etwa 2.50 m breit und etwa 1.80 m hoch und konnten nach Art der modernen Garagentren bei der ffnung hochgeklappt werden. Sie mndeten auf eine das ganze Gebude umziehende, etwa 0.70 m ber dem Erdboden gelegene breite Betonrampe. Der Boden der Gaskammern war gekachelt und war zur Rampe hin abgeschrgt. Auch die Wnde waren zumindest bis zu einer gewissen Hhe ebenfalls gekachelt. An den Decken der einzelnen Kammern befanden sich einige Rohrleitungen und Brausekpfe. Dadurch sollten die Gaskammern den Eindruck von Duschrumen hervorrufen. Tatschlich dienten die Rohrleitungen aber zum Einfhren der von dem Dieselmotor im Maschinenraum erzeugten Abgase. Eine besondere Beleuchtungsanlage gab es in den Kammern nicht. Schon bald nach der Betriebsaufnahme stellte sich heraus, dass die Kapazitt des alten Gashauses nicht ausreichte, um die tglich anfallenden Judentransporte reibungslos zu liquidieren. Man begann daher Ende August / Anfang September 1942 mit dem Bau eines neuen grossen Gashauses, das mehr und grssere Gaskammern enthielt und nach etwa einmonatiger Bauzeit in Betrieb genommen werden konnte.
Auch dieses Gebude, das zwischen der Einmndung des Schlauchs und dem alten Gashaus errichtet wurde, war aus Ziegelsteinen auf einem Betonfundament massiv gebaut. Fnf breite, an den Seiten mit Blumenschalen dekorierte Steinstufen fhrten zum Eingang an der Stirnseite des Gebudes und mndeten in einen breiten Korridor, an dessen beiden Seiten die neuen Gaskammern lagen. Ihre genauen Masse lassen sich nicht feststellen, da weder der Angeklagte Lambert noch seine Mitangeklagten und auch nicht die jdischen Zeugen hierzu przise Angaben machen knnen. Alle sind sich lediglich darin einig, dass die neuen Gaskammern ein etwa doppelt so grosses Fassungsvermgen hatten wie die Kammern des alten Gashauses. Wahrscheinlich waren die neuen Gaskammern also etwa 8 m lang, 4 m breit und 2 m hoch. Darber welche Masse wirklich zutreffen, hat die Beweisaufnahme ebensowenig eine eindeutige Klrung ergeben wie ber die wirkliche Anzahl der neuen Kammern, die von den Angeklagten bereinstimmend und von Anfang an mit 6, von den jdischen Zeugen jedoch durchweg mit 10 angegeben werden. Darber, was richtig ist, hat das Schwurgericht sichere Feststellungen nicht treffen knnen. Whrend einerseits die Tatsache, dass zur Erzielung einer zgigen Vernichtung grssere und mehr Gaskammern erforderlich waren, den Angaben der jdischen Zeugen die grssere Wahrscheinlichkeit verleiht, ist auf der anderen Seite aber auch kein Grund dafr ersichtlich, warum die Angeklagten in diesem, fr ihre eigene Strafbarkeit unerheblichem Punkte die Unwahrheit gesagt haben sollten, zumal sie sich auch sonst bei der Schilderung der objektiven Lagerverhltnisse nach dem Eindruck des Gerichts durchweg bemht haben, bei der Wahrheit zu bleiben. Im brigen entsprach die Einrichtung und Installation der neuen Gaskammern einschliesslich der Tren und Aussenklappen weitgehend derjenigen in den Kammern des alten Hauses. Am Ende des das ganze Gebude durchziehenden Korridors befand sich der Maschinenraum mit dem Dieselmotor fr die Gaserzeugung. Der Giebel an der Stirnwand war mit einem grossen Davidstern verziert. Der Eingang selbst wurde abgeschlossen durch einen schweren, dunklen Vorhang, der offensichtlich aus einer Synagoge stammte und in hebrischer Schrift und Sprache die Inschrift trug: "Dies ist das Tor, durch das die Gerechten eingehen."
Zur Aufnahme der aus den Gaskammern kommenden Leichen der getteten Juden dienten riesige Gruben, in denen die Leichname reihenweise abgelegt und jeweils mit einer dnnen Sand- oder Chlorkalkschicht abgedeckt wurden. Die in der Hauptverhandlung ermittelten Angaben ber Anzahl und Grsse der Leichengruben sind ebenfalls untereinander sehr unterschiedlich. Von der Ausdehnung der Gruben kann man sich jedoch dann eine Vorstellung machen, wenn man hrt, dass nach den
Angaben des Angeklagten Suchomel zumindest eine der Gruben nicht weniger als etwa 80000 Leichen enthalten hat.
Der Transport der Leichen zu den Gruben erfolgte zunchst mit Hilfe einer Feldbahn. Da aber die Hftlinge die einzelnen Wagen dieser Bahn stets im Laufschritt fortbewegen mussten und es dabei hufiger dadurch zu Betriebsstockungen kam, dass die Loren aus den Schienen sprangen, kam man von dieser Art der Leichenbefrderung bald wieder ab. Nachdem die Hftlinge die Leichen zunchst eine Zeitlang mit der Hand zu den Gruben hatten schleppen mssen, erfolgte der Transport dann spter in der Weise, dass jeweils immer zwei Hftlinge ein oder zwei Leichen auf eine Holzbahre laden und dann im Laufschritt zu den Gruben bringen mussten. Dort wurden die Leichen abgekippt und von einem anderen Kommando sachgemss abgelegt.
Im Frhjahr 1943 nderte sich die Bestattungsart grundlegend, da man nunmehr dazu berging, smtliche anfallenden Leichen zu verbrennen. Nachdem man zu diesem Zwecke die verschiedensten Verbrennungsversuche angestellt hatte, wurde schliesslich eine grosse Verbrennungsanlage errichtet. Sie bestand aus etwa 70 cm hohen Betonsockeln, auf denen in geringen Abstnden 5 bis 6 Eisenbahnschienen von etwa 25 bis 30 m Lnge lagen. Unter den Schienen brannte das Feuer, whrend die Leichen der in den Gaskammern getteten Juden in einer Anzahl von 2000 bis 3000 auf den Rost gepackt und dann verbrannt wurden. Als man sah, dass sich dieses System bewhrte, wurden auch die in den vorhergegangenen Monaten in die Leichengruben gebrachten Leichname mit Hilfe grosser Greifbagger wieder herausgeholt und dann ebenfalls in der geschilderten Weise verbrannt. Die bei der Verbrennung anfallende Asche, die zuvor nach Knochenresten durchsucht werden musste, wurde mit Erde vermischt und vergraben bzw. zur Auffllung der ausgerumten Gruben verwandt. Fanden sich in der Asche noch grssere Knochenreste, so wurden sie kleingestampft oder erneut ins Feuer geworfen. Das freigewordene Grubengelnde wurde eingeebnet und mit Lupinen best, um auf diese Weise die Spuren der Massenttungen zu verwischen. Die genaue Anzahl der Verbrennungsroste hat sich in der Hauptverhandlung ebenfalls nicht genau klren lassen. Fest steht jedoch, dass es mehrere derartiger Anlagen im oberen Lager gegeben haben muss.
Um die fr die verschiedenen Arbeiten im oberen Lager eingesetzten Juden unterbringen zu knnen, gab es auch hier eine besondere durch Stacheldraht eingezunte und gesicherte Unterkunft mit den entsprechenden Nebenrumen wie Kche, Wscherei und dergleichen. Neben den mnnlichen Arbeitsjuden gab es ebenso wie im unteren Lager auch noch ein besonderes Frauenkommando, das insbesondere fr die Wsche der Hftlinge zu sorgen hatte. Die Strke dieses Frauenkommandos betrug etwa 15 bis 20 Kpfe.
Das Lagerpersonal in Treblinka, das fr die reibungslose Durchfhrung der Massenvernichtungen zustndig war, bestand aus etwa 35 bis 40 Deutschen, die smtlich die feldgraue Uniform der Waffen-SS trugen und alle zumindest den Rang eines SS-Unterscharfhrers hatten. Sie entstammten entweder der Waffen- oder der allgemeinen SS, kamen aber auch zum Teil von der Polizei oder waren, soweit es sich um Krankenpfleger und Handwerker handelte, im Wege der Notdienstverpflichtung einberufen worden. Diese Deutschen hatten, jedenfalls soweit es sich um die Angeklagten des vorliegenden Verfahrens handelt, smtlich als Angehrige der "Gemeinntzigen Stiftung fr Anstaltspflege" auch schon im Rahmen der Euthanasieaktion Verwendung gefunden und sich in den verschiedenen Euthanasieanstalten bewhrt. Als Waffen trugen die Angehrigen des deutschen Lagerpersonals in der Regel Pistolen, bei besonderen Anlssen auch Maschinenpistolen. Ausserdem hatten sie smtlich eine lange Lederpeitsche.
Neben dieser Gruppe des deutschen Lagerpersonals gab es etwa 90 bis 120 ukrainische Hilfsfreiwillige, die in der Hauptsache den Wachdienst wahrzunehmen hatten, daneben aber auch in gewissem Umfange bei den Ttungsaktionen eingesetzt wurden. Im Gegensatz zu den Deutschen trugen sie eine schwarze Uniform, waren mit Karabinern oder Gewehren ausgerstet und trugen in der berwiegenden Anzahl ebenfalls lange Lederpeitschen, teilweise auch Seitengewehre. Als weitere Waffen standen den Wachmannschaften Maschinengewehre und Handgranaten zur Verfgung, die in einer besonderen Waffenkammer aufbewahrt wurden. Ausserdem gab es in Treblinka auch noch einen Panzersphwagen.
Vorgesetzter des gesamten Lagerpersonals und verantwortlich fr den gesamten Lagerkomplex war der Lagerkommandant, den ein Unterfhrer als Adjutant oder Stellvertreter in seiner Ttigkeit untersttzte. Die Verwaltungsarbeiten wurden auf der Schreibmaschine durch einen Verwaltungsfhrer erledigt. Ein Stabsscharfhrer, etwa dem Hauptfeldwebel oder Spiess bei der regulren Truppe vergleichbar, nahm die Diensteinteilung vor und berwachte die Ausfhrung. Daneben gab es noch den Chef des unteren Lagers und den Chef des oberen Lagers, die jeweils in ihrem Bereich fr das reibungslose Funktionieren der Lagermaschinerie verantwortlich waren.
Die brigen Angehrigen des deutschen Lagerpersonals wurden so eingesetzt, wie es der Lagerbetrieb gerade erforderte, ohne dass sie jedoch krperliche Arbeit zu verrichten hatten. Sie waren praktisch immer als Kommandofhrer ttig. Unter ihrer Leitung hatten sowohl die ukrainischen Hilfswilligen als auch die Angehrigen der stndigen jdischen Arbeitskommandos, die sogenannten Arbeitsjuden, ihre Arbeiten zu verrichten. Die ukrainischen Mannschaften waren in Zge eingeteilt, denen Volksdeutsche als Zugfhrer vorstanden. Sie versahen vornehmlich den Wachdienst und zwar nicht nur an den Lagergrenzen und auf den Wachttrmen, sondern unter Aufsicht der deutschen Kommandofhrer auch bei den einzelnen Arbeitskommandos innerhalb und ausserhalb des Lagers. Ferner wurden sie bei der Ankunft von Transporten und bei deren Abwicklung mit eingesetzt.
Der erste Lagerkommandant des Vernichtungslagers Treblinka war der im Jahre 1948 durch Selbstmord aus dem Leben geschiedene SS-Obersturmfhrer Dr.med. Irmfried Eberl. Er wurde jedoch wenige Wochen nach dem Beginn der Vernichtungen, wahrscheinlich Ende August / Anfang September 1942 wieder abgelst, weil er seiner Aufgabe nicht gewachsen war und in seinem Lager unbeschreibliche Zustnde herrschten, da er immer wieder Juden der Ttung zufhrte, bevor die Leichen der bei der vorangegangenen Aktion getteten Opfer beseitigt bzw. bestattet waren. Die aus den Transportzgen aussteigenden Juden wurden daher schon gleich nach dem Verlassen der Waggons mit Bergen unzhliger, teilweise bereits weitgehend in Verwesung bergegangener Leichen konfrontiert und waren sich deshalb alsbald ber ihr bevorstehendes Schicksal im klaren, so dass sie nur unter den grssten Schwierigkeiten der weiteren Abwicklung zugefhrt werden konnten.
Nachfolger von Dr. Eberl wurde der SS-Obersturmfhrer und sptere SS-Hauptsturmfhrer Franz Stangl, der bis dahin Lagerkommandant in Sobibor gewesen war. Er wurde Ende September / Anfang Oktober 1942 fr einige Wochen von einem lteren Polizeioffizier, dem aus Dresden stammenden Hauptmann Schemmel, vertreten, blieb dann aber ununterbrochen bis zum August 1943 in Treblinka.
Am frhen Nachmittag des 2.August 1943 gelang es etwa 400 jdischen Hftlingen aus dem unteren und dem oberen Lager, darunter auch einigen Frauen, mit Hilfe von Karabinern, Pistolen, Eierhandgranaten und anderen Waffen die ukrainischen und deutschen Wachmnner zu berrumpeln und aus dem Lager zu flchten. Viele von ihnen wurden jedoch bei der anschliessend einsetzenden Durchsuchung des Gebietes rund um das Lager gettet. Dieser von einem mehrkpfigen Komitee, dem unter anderem die Zeugen Raj. und Wie. sowie der Kapo Kurland angehrten, seit Monaten sorgfltig vorbereitete Aufstand wurde unter anderem deshalb am 2.August 1943 durchgefhrt, weil sich ein grosser Teil der Ukrainer wegen der an diesem Tage herrschenden grossen Hitze zum Baden im Bug ausserhalb des Lagers befand. Die Waffen hatten sich die jdischen Hftlinge durch die Bestechung von Ukrainern mit Geld und Wertsachen besorgt, whrend sie sich die Munition mit Hilfe eines Nachschlssels aus dem Munitionsbunker des Lagers verschafft hatten. Es blieben nur noch rund 100 Juden im Lager zurck. Beim Aufstand wurden zahlreiche Lagergebude von den flchtenden Juden mit Benzin in Brand gesteckt und dadurch vernichtet. Die alten und die neuen Gaskammern blieben jedoch unbeschdigt. Als nach dem 2.August 1943 noch einige Transporte in Treblinka eintrafen, konnten die Opfer deshalb nach wie vor in dem grossen Gashaus vernichtet werden.
Nach dem Aufstand vom 2.August 1943 blieb Stangl noch einige Tage im Lager. Er wurde aber noch in der ersten Hlfte des Monats August 1943 nach Oberitalien versetzt. Sein Nachfolger wurde der am 21.6.1943 zum SS-Untersturmfhrer befrderte Angeklagte Franz, der dann das Lager bis zu dessen vlliger Auflsung Ende November 1943 leitete.
Der Verwaltungsleiter und der sogenannte "Spiess" der Lagermannschaft und der Ukrainer war der Angeklagte Stadie. Chef des unteren Lagers war der von der Polizei herkommende SS-Hauptscharfhrer Kttner, der angeblich gegen Kriegsende gefallen sein soll. Chef des oberen Lagers war der Angeklagte Matthes.
Die Angeklagten Mentz, Miete, Suchomel, Mnzberger, H. und Ru. waren als Unterfhrer ttig, whrend der Angeklagte Lambert beim Bau der neuen Gaskammern und der Errichtung einiger anderer Gebude eingesetzt war.
Whrend das deutsche und das ukrainische Lagerpersonal bis auf wenige Ausnahmen lediglich Aufsichts- und Wachfunktionen versah, wurden die krperlichen Arbeiten nur von Juden verrichtet. Fr diesen Zweck behielt man im Lager stndig eine grssere Anzahl jdischer Arbeiter zurck, die man aus den ankommenden Transporten auswhlte und nach Bedarf ergnzte. Diese Arbeitsjuden wurden entsprechend der Art ihrer Beschftigung in verschiedene Gruppen aufgeteilt. So gab es im unteren Lager zunchst die Gruppe der Hofjuden. In ihr waren die Handwerker wie Schneider, Schlosser, Schmiede, Zimmerleute, Schuster aber auch die Friseure und Musiker zusammengefasst, die in den verschiedenen Werksttten zu arbeiten hatten oder als Musiker zur Lagerkapelle gehrten. Die Goldjuden wurden mit dem Einsammeln, Sortieren und Verpacken von Geld, Devisen und Schmuck oder sonstigen Wertsachen beschftigt. Sie trugen zur Kennzeichnung gelbe Stoffabzeichen an ihrer Kleidung. Die Angehrigen der blauen Gruppe, die entsprechende Stoffabzeichen trugen, hatten die Aufgabe, den ankommenden Juden beim Aussteigen aus den an der Rampe stehenden Eisenbahnwaggons behilflich zu sein, in den Wagen zurckgebliebene Gepckstcke zu entfernen und die Waggons nach dem Entladen grndlich zu subern.
Das mit roten Abzeichen versehene Sortierkommando war die zahlenmssig strkste Gruppe von Arbeitsjuden berhaupt. Dieses Kommando hatte die Aufgabe, die auf dem Ankunftsplatz zurckgelassene Habe der Angekommenen einschliesslich der auf dem Umschlagplatz abgelegten Kleidungsstcke nach dem nebenangelegenen Sortierungsplatz zu bringen, sie dort zu sortieren, zu verpacken und entweder im Freien auf grossen Bergen oder in der grossen Sortierbaracke sachgemss zur demnchstigen Verladung zu stapeln. Daneben gab es noch weitere Arbeitskommandos in wechselnder Strke, die sich mit den verschiedensten Aufgaben zu befassen hatten, wie zum Beispiel dem Strassenbau, der im Lager betriebenen Landwirtschaft, der Anlage und Unterhaltung von Lagergebuden, der Tarnung der verschiedenen Einfriedigungen, der Wartung der verschiedenen im Lager befindlichen Tiere und so fort. Im oberen Lager gab es zunchst das aus mehreren hundert Personen bestehende Leichenkommando. Dessen Aufgabe war es, die Leichen der getteten Juden aus den Gaskammern herauszuholen und sie anfnglich zu den Massengrbern, spter dann in der bereits geschilderten Weise zu den Verbrennungsanlagen zu transportieren. Daneben gab es besondere Kommandos zum Reinigen der Gaskammern, zur Ablage der Leichen in den Gruben und spter zu deren Exhumierung. Ferner waren Kommandos vorhanden zur Durchfhrung der Verbrennung auf den Rosten, zum Durchsieben der Asche und zum Zerstampfen briggebliebener Knochenteile.
Eine besonders wichtige Gruppe im oberen Lager waren die sogenannten Dentisten. Ihre Aufgabe war es, die aus den Gaskammern herausgeholten Leichen whrend des Transports zur Grube bzw. zur Feuerstelle darauf zu untersuchen, ob sie noch Wertgegenstnde bei sich hatten und insbesondere Gebisse mit Goldzhnen trugen. Stellten sie dieses fest, so mussten die Leichenjuden mit ihrer Fracht zur Seite treten, damit die Dentisten mit Hilfe grsserer Zangen den Toten die Goldzhne ausbrechen konnten. Die Ausbeute aus dieser Ttigkeit wurde dann spter von den Dentisten gesubert und in gewissen Zeitabstnden der Sammelstelle fr die Werterfassung zugefhrt. Hufiger geschah es auch, dass die Leichen nicht nur auf Zahngold untersucht wurden, sondern dass man auch namentlich bei den Frauen die unteren Krperffnungen daraufhin inspizierte, ob dort etwa weitere Wertsachen verborgen waren.
Schliesslich gab es auch wie im unteren Lager einige Handwerker zur Erledigung der anfallenden Arbeiten und auch eine Gruppe weiblicher Hftlinge fr die Wscherei.
Jeder jdischen Arbeitsgruppe stand ein jdischer Kapo vor, der unmittelbar dem die Aufsicht fhrenden SS-Mann verantwortlich war. Als Stellvertreter stand ihm ein Vorarbeiter zur Seite. Daneben gab es in jedem Lager noch je einen Oberkapo und schliesslich als Spitze der jdischen Lagerverwaltung den sogenannten Lagerltesten. Oberkapo im unteren Lager war der Hftling Blau und im oberen Lager der Hftling Singer. Lagerltester war zunchst der aus Warschau stammende Ingenieur Galewski, dann war es der Czenstochauer Rakowski. Nach dessen Tod im Mai 1943 wurde Galewski erneut Lagerltester. Diese mit bestimmten Funktionen beauftragten Hftlinge waren der deutschen Lagerleitung dafr verantwortlich, dass alle Befehle genauestens befolgt wurden und die ganze Organisation reibungslos lief. Dafr brauchten sie selbst an der tglichen krperlichen Arbeit nicht teilzunehmen und hatten auch eine gewisse Disziplinargewalt ber ihre Mithftlinge.
Die Unterbringung der Arbeitsjuden, deren Zahl stndig wechselte, im Durchschnitt aber zwischen 500 und 1000 gelegen haben drfte, war sehr primitiv. Sie waren im unteren wie im oberen Lager in besonderen Baracken untergebracht, die ausser den als Schlafsttte dienenden Holzpritschen keinerlei Einrichtung aufwiesen. Zur Verrichtung der Notdurft standen den Hftlingen, die whrend der Nacht in den Baracken eingeschlossen waren, lediglich einige aufgestellte Kbel zur Verfgung. Diese reichten aber kaum aus und erfllten die Baracken nach und nach mit einem unertrglichen Gestank. Weitere sanitre Installationen gab es nicht. Eine rztliche Betreuung und ein Krankenrevier wurden erst ziemlich spt und auch dann noch in vllig unzureichendem Masse eingerichtet. Das einzige Heilmittel, das die Lagerfhrung ernstlich erkrankten Arbeitshftlingen zu bieten hatte, war der Tod durch Genickschuss im Lazarett.
Der Tageslauf der Hftlinge begann mit dem Wecken kurz nach Sonnenaufgang. Nach der blichen Barackenreinigung und einem krglichen Morgenkaffee folgte das erste Antreten auf dem Appellplatz, der sogenannte Morgenappell. Hierzu mussten die Hftlinge blockweise in Reih und Glied antreten. Nach einer umstndlichen Zhlprozedur erstattete der jdische Lagerlteste dem Unterfhrer vom Dienst Meldung ber Kopfstrke, Krankenstand und dergleichen. Der Unterfhrer vom Dienst gab die Meldung weiter an den jeweiligen Chef des Lagers, der seinerseits an den Lagerkommandanten oder dessen Stellvertreter Meldung erstattete. Im Anschluss an die Meldung erfolgte die Befehlsausgabe und das Abrcken der einzelnen Kommandos zur Arbeit.
Die Arbeitszeit dauerte vom frhen Morgen bis zum Abend. Sie wurde nur durch eine etwa einstndige Mittagspause unterbrochen. Am Abend fand vor dem Einrcken in die Unterknfte der von allen Hftlingen gefrchtete Abendappell statt. Dieser zog sich hufig mehrere Stunden lang hin, weil bei ihm nicht nur der umstndliche Zhlappell vom Morgen wiederholt wurde, sondern auch die Kranken und Schwachen sowie die "Gestempelten", das heisst diejenigen Hftlinge, die tagsber infolge von Schlgen mit der Peitsche oder auf andere Weise durch Striemen und Verletzungen gekennzeichnet worden waren, aussortiert und zur Liquidierung ins Lazarett geschickt wurden. Darberhinaus wurden regelmssig beim Abendappell auch die Prgelstrafen vollzogen, die wegen irgendwelcher, zum Teil ausgesprochen nichtiger Grnde ber einzelne Hftlinge verhngt wurden, sei es, dass sie angeblich nicht gengend gearbeitet hatten, sei es, dass sie irgendeinen Unterfhrer nicht ordentlich gegrsst hatten oder sei es, dass sie das sogenannte Treblinkalied nicht singen konnten.
Dieses von dem Angeklagten Franz verfasste und auf seine Anordnung von dem Kapellmeister Gold, dem jdischen Dirigenten der Kapelle des unteren Lagers, komponierte Lied hatte folgenden Wortlaut:
Frei in die Welt geschaut
Marschieren Kolonnen zur Arbeit.
Fr uns gibt es heute nur Treblinka,
Das unser Schicksal ist.
Wir hren auf den Ton des Kommandanten
Und folgen dann auf seinen Wink.
Wir gehen Schritt und Tritt zusammen fr das,
Was die Pflicht von uns verlangt.
Die Arbeit soll hier alles bedeuten
Und auch Gehorsamkeit und Pflicht,
Bis das kleine Glck
Auch uns einmal winkt.
Die Prgelstrafe, fr die es feststehende Normen nicht gab, wurde im unteren Lager auf einem besonderen Prgelbock vollzogen, auf den der betreffende Hftling geschnallt wurde. Geschlagen wurde von den Angehrigen des deutschen Lagerpersonals oder zuweilen auch von den ukrainischen Wachleuten mit den zur Ausrstung gehrenden Lederpeitschen auf das Gesss des Hftlings, das in vielen Fllen noch entblsst werden musste. Die Zahl der Schlge betrug je nach der Schwere des angeblichen Delikts und der Laune des die Strafe verhngenden SS-Mannes in der Regel zwischen 25 und 50, ging aber in Einzelfllen ber diese Zahl hinaus. Der betroffene Hftling hatte die auf ihn niederprasselnden Schlge laut mitzuzhlen. Verzhlte er sich oder konnte er vor Schmerzen nicht mehr weiter zhlen, begann die Prozedur von neuem, bis es klappte. Diejenigen Hftlinge, die eine derartige Bestrafung nicht ohne Beeintrchtigung ihrer Arbeitskraft durchstehen konnten, kamen anschliessend oder am nchsten Morgen, wenn sie nicht zur Arbeit antreten konnten, ins Lazarett und wurden dort liquidiert.
Auch whrend der Arbeit waren die Arbeitsjuden ihres Lebens nicht sicher. Sie schwebten stndig in der Gefahr, aus den fadenscheinigsten Grnden von ihren Aufsehern geprgelt oder sonstwie misshandelt, ja sogar erschlagen oder erschossen zu werden. Die Angehrigen des Aufsichtspersonals konnten dabei vllig willkrlich vorgehen. Sie waren niemandem Rechenschaft schuldig, wenn sie einen Hftling, der ihnen aus einem nur irgendwie erdenklichen Grunde aufgefallen war, an Ort und Stelle erledigten oder zum Erschiessen ins Lazarett schickten. Dass unter diesen Umstnden alle Arbeitshftlinge sich stndig grsste Mhe gaben, nicht aufzufallen und vor allem auch nicht krank zu erscheinen und dass dieses Bemhen bei den durch die schwere krperliche Arbeit und durch die mangelhafte Ernhrung vllig ausgemergelten und entkrfteten Menschen die allergrsste Konzentration erforderte, um auch nur eine gewisse Zeitlang durchzuhalten, liegt auf der Hand. Neben diesen "Ablsungen" oder "Aussortierungen", wie man in der Lagersprache die Liquidierung der einzelnen Hftlinge nannte, gab es mehrfach auch Selektionen grsseren Ausmasses. Der Anlass konnte verschiedener Art sein. So kam es beispielsweise zu Selektionen, weil durch den zeitweisen Rckgang der abzufertigenden Transporte und der damit verbundenen Verringerung des Arbeitsanfalls ein Teil der Arbeitsjuden berflssig wurde. Oder aber die Selektionen wurden vorgenommen als Vergeltungsmassnahmen fr Angriffe auf Angehrige des Wachpersonals oder wenn eine Verschwrung aufgedeckt worden war oder weil Hftlinge Fluchtversuche unternommen hatten oder was dergleichen Anlsse mehr waren.
Die Behandlung der Arbeitsjuden im unteren wie im oberen Lager war im wesentlichen die gleiche. Auch im oberen Lager fanden die blichen Appelle statt und waren Misshandlungen, Aussortierungen und Ttungen an der Tagesordnung. Lediglich eine besondere Prgelbank zur Vollziehung der Prgelstrafe gab es dort nicht. Ein ganz anderes Gesicht zeigte das Lager bei der "Freizeitgestaltung". Die deutsche Lagerleitung war mit Zustimmung des Inspekteurs Christian Wirth darauf bedacht, ihren Leuten nach dem Dienst eine ihren Arbeitseifer frdernde Abwechslung zu verschaffen. Whrend es im oberen Lager nur eine kleine, aus drei bis vier Mann bestehende Musikgruppe gab, bestand im unteren Lager ein Orchester, das von dem seinerzeit in Polen bekannten Kapellmeister Arthur Gold geleitet wurde und das sich aus etwa zehn Berufsmusikern zusammensetzte. Fr dieses Orchester gab es bestimmte bungsstunden. Die Musiker waren whrend dieser bungsstunden von jeder Arbeit befreit. Fr sie wurde spter sogar eine neue, frackhnliche Einheitsbekleidung aus weisser und blauer Seide hergestellt.
In den ersten Wochen der Inbetriebnahme des Lagers spielte das Orchester in der Nhe des Schlauchs flotte Operettenmelodien, um die Schreie der in den Gaskammern befindlichen Opfer zu bertnen. Spter wurde das abgeschafft. Das Orchester spielte dann meist beim Abendappell Mrsche und polnische und jiddische Volkslieder. Ausserdem trat das Orchester im Jahre 1943 bei grsseren Veranstaltungen (Boxkmpfen, Auffhrung von kleinen Schauspielstcken, Tnzen und hnlichem) in Erscheinung. Das waren makabre Szenen; denn whrend dieser Veranstaltungen loderten die Flammen der Leichenverbrennungsroste hoch ber das Lager zum Himmel. Derartige Belustigungen fr die deutsche Lagermannschaft wurden meist von dem Angeklagten Franz organisiert. In der Zeit des Jahres 1943, in der die Transporte nachliessen, wurden sogar mehrere rituelle Hochzeiten zwischen mnnlichen und weiblichen Hftlingen arrangiert und von der deutschen Lagerbesatzung, die sich einen Spass daraus machte, hierbei zuzusehen, durch Sonderzuteilungen von Esswaren und Getrnken gefrdert.
Fr die deutsche Lagermannschaft gab es Marketenderwaren, insbesondere reichlich Alkohol. Viele der deutschen SS-Leute waren deshalb hufig betrunken. Auch ihre Verpflegung war ausgezeichnet, da die deportierten Juden frische und konservierte Lebens- und Genussmittel mitfhrten, die sie vor der Vergasung abliefern mussten. Allerdings war auch die Ernhrung der Hftlinge, insbesondere im unteren Lager so lange nicht schlecht, als stndig Transporte eintrafen, weil es den Arbeitshftlingen dann mglich war, sich beim Sortieren der Bekleidung mit abgelieferten Lebensmitteln zu versorgen. Im Lager hatten die deutschen SS-Leute zahlreiche Vergnstigungen. Ihre Zimmer wurden von weiblichen Hftlingen saubergemacht. Ihre Schuhe bekamen sie geputzt. Ihre Uniformen wurden gebrstet und gebgelt. Ihre Wsche wurde in der Wscherei gewaschen. Jegliche Sonderwnsche konnten dank der im Lager vorhandenen Werksttten, in denen Schneider, Schuster, Krschner, Hemdenmacher, Schlosser und so fort ttig waren, erfllt werden. So hatte z.B. jeder deutsche SS-Mann Anspruch auf die kostenlose Lieferung eines handgefertigten Zivilanzugs und eines massgefertigten Zivilmantels. Gute Stoffe, die man den Opfern abgenommen hatte, standen hierfr reichlich zur Verfgung.
Ausserdem erhielten die im Lager ttigen deutschen SS-Mnner einen der Hhe nach nicht mehr bestimmbaren Sonderzuschlag zum normalen Sold.
Es gab 2 Reitpferde und ein Panjepferd. Von der Mglichkeit zu reiten, machte allerdings nur der Angeklagte Franz Gebrauch. Die Pferde wurden von Hftlingen ebenso sorgfltig gepflegt wie der Hund Barry. Auch die Tiere im Lagerzoo (insbesondere Fchse, Rehe und andere in Polen heimische Tiere) wurden sorgsam betreut. Der Zoo wurde zu einem kleinen Schmuckstck des Lagers ausgestaltet, an dem sich die deutschen SS-Leute erfreuen konnten.
Ausgang und Urlaub fr das deutsche Personal waren grosszgig geregelt. Nach dem Ende des Dienstes konnten die deutschen SS-Leute, sofern sie nicht zum Nachtdienst eingeteilt waren, das Lager ohne besondere Formalitt verlassen. Der Ausgang bot Gelegenheit, Kontakt zu mnnlichen und weiblichen Angehrigen des in der Nhe von Treblinka befindlichen deutschen Reservelazaretts in Ostrow aufzunehmen. So unterhielt der Angeklagte Franz freundschaftliche Beziehungen zum Chef dieses Reservelazaretts Dr. Stru., den er duzte. Ausserdem hatte er ein Liebesverhltnis mit der im Ostrower Lazarett ttigen DRK-Hilfsschwester T., der jetzigen Zeugin Neu., mit der er unter anderem eine Wochenendfahrt in das sdliche Ostpreussen unternehmen konnte.
Jeder deutsche Mann bekam alle drei Monate je zwei bis drei Wochen Urlaub. Zudem hatten diejenigen Deutschen, die ber T4 nach Treblinka gekommen waren, die Mglichkeit, ihren Urlaub gemeinsam mit ihrer Frau in dem Erholungsheim der T4 am Attersee in sterreich zuzubringen. Von dieser Mglichkeit machte zum Beispiel der Angeklagte Matthes Gebrauch.
E. Der Ablauf der Massenttungen
Die Einzelheiten der Massenttungen (sog. Transportabfertigung) waren von Globocnik und seinen Mitarbeitern, insbesondere von Wirth, dem Inspekteur der Vernichtungslager Belzec, Treblinka und Sobibor, genauestens festgelegt. Durch mehrfache Inspektionen berzeugten sich Globocnik und vor allen Dingen Wirth, dass gemss den von ihnen ausgearbeiteten Richtlinien bei der Massenttung verfahren wurde.
Die Durchfhrung der Massenttungen wickelte sich nach diesen Richtlinien in Treblinka wie folgt ab:
Die zur Ermordung bestimmten Juden wurden aus den Ghettos der polnischen Stdte, insbesondere aus Warschau, Czenstochau, Bialystok, Kielce, aber auch aus Deutschland und anderen Teilen Europas meistens mit der Eisenbahn nach Treblinka transportiert, wobei fr die Transporte aus Polen ausnahmslos Gterzge verwendet wurden. Diese durchweg aus 50 bis 60 Waggons bestehenden Zge wurden, da der Bahnsteig des Lagers nur zur Aufnahme von 20 Waggons ausreichte, dergestalt geteilt, dass jeweils 20 Waggons durch eine Rangierlokomotive rckwrts ber das Nebengleis an die Rampe des Lagers gedrckt wurden, whrend der restliche Teil des Zuges zunchst auf dem Bahnhof Treblinka stehenblieb. Dort verblieben auch das Zugpersonal sowie die Zugbegleitmannschaften, denen aus Grnden der Geheimhaltung jeder Zutritt zum Lager strengstens untersagt war. Sobald die Lokomotive mit dem abgekoppelten Zugteil durch einen Pfiff ihre Ankunft im Lager gemeldet hatte, bezogen im Lager selbst die Wachmannschaften und die jdischen Arbeitskommandos ihre Pltze. Insbesondere begaben sich die Lagerleitung und mglichst alle SS-Leute zur Bahnhofsrampe, wo auch ein Teil der Ukrainer Aufstellung genommen hatte.
Nach dem Einlaufen der Waggons wurden die Wagentren geffnet und die Insassen lautstark aufgefordert, so schnell wie mglich mit ihrem Gepck auszusteigen. Um bei den Angekommenen den Eindruck zu bestrken, dass es sich bei Treblinka lediglich um einen Umsteigebahnhof fr den Weitertransport zur Arbeit im Osten handele, waren auf dem Bahnsteig oder in dessen unmittelbarer Nhe grosse Schilder in deutscher und polnischer Sprache aufgestellt, auf denen es sinngemss hiess:
Achtung Warschauer Juden!
Ihr befindet Euch hier in einem Durchgangslager, von dem aus der Weitertransport in Arbeitslager erfolgen wird. Zur Verhtung von Seuchen sind sowohl Kleider als auch Gepckstcke zum Desinfizieren abzugeben.
Gold, Geld, Devisen und Schmuck sind gegen Quittung der Kasse zu bergeben. Sie werden spter gegen Vorlage der Quittungen wieder ausgehndigt.
Zur Krperreinigung haben sich alle Ankommenden vor dem Weitertransport zu baden.
Ausserdem hielt - zumindest in der ersten Zeit der Massenttungen - oftmals ein Angehriger des deutschen Lagerpersonals eine Ansprache an die auf dem Bahnhofsvorplatz versammelten Menschen, in der er sinngemss das gleiche ausfhrte, was auf den Schildern stand. Darberhinaus forderte er alte, kranke, gebrechliche oder aus sonstigen Grnden nicht mehr gehfhige Personen auf, sich notfalls mit Hilfe von Angehrigen des jdischen Arbeitskommandos zum Lazarett zu begeben, wo ihnen rztliche Hilfe zuteil werden wrde. Im Vertrauen auf diese Erklrung meldeten sich nach der Ankunft jeden Transportes zahlreiche Personen fr eine Behandlung im Lazarett. Sobald diese Menschen jedoch dort angekommen waren, mussten sie sich nackt ausziehen. Sie wurden entweder nebeneinander auf den sich an der Lngsseite der Grube entlang ziehenden Erdwall gesetzt oder aber an den Rand der Grube gelegt und dann durch die im Lazarett diensttuenden Wachmannschaften erschossen. Die Ttung erfolgte zunchst durch Erschiessen mit dem Karabiner oder dem Gewehr. Spter gab es jedoch ausnahmslos nur den Genickschuss mit der Pistole. Das hatte Wirth selbst angeordnet. Er machte es dem Angeklagten Mentz persnlich vor, indem er einige Juden durch Genickschuss im Lazarett ttete. Die auf dem Erdwall nebeneinander sitzenden Opfer hatten ihr Gesicht der Grube zugewandt und mussten so noch vor ihrer Ttung mitansehen, wie die Leichen der vorangegangenen Opfer in der Grube brannten und schwelten. Die Erschiessungen im Lazarett wurden durchweg von den deutschen Unterfhrern vorgenommen. Doch kam es bei grsserem Betrieb auch vor, dass Ukrainer zur Untersttzung herangezogen wurden.
Mit diesem barbarischen Ttungsverfahren wurde zweierlei bezweckt. Einmal sollten die Opfer durch die Vortuschung der rztlichen Behandlung weiter in ihrem Irrtum bestrkt werden, es handele sich in der Tat um eine Umsiedlungsaktion. Zum anderen sollte durch die Aussonderung der Kranken und Gebrechlichen der reibungslose Ablauf der Massenvernichtung im brigen sichergestellt sein.
Diejenigen Opfer, die nicht fr eine Sonderbehandlung im Lazarett in Betracht kamen, wurden nach dem Verlassen der Waggons in den Umschlagplatz genannten Raum zwischen der Frauenauskleidebaracke und der kleineren Sortierbaracke gebracht. Durch entsprechende Befehle der in diesem Bereich diensttuenden Wachmannschaften, die ihre Anweisungen durch Schreien, Schlagen und hufig auch durch Abgabe von Schssen den notwendigen Nachdruck verliehen, wurden die Frauen und kleinen Kinder von den Mnnern und Jugendlichen getrennt. Die ersten wurden in die Auskleidebaracke getrieben, whrend die letzteren zunchst auf dem Umschlagplatz verblieben. Anschliessend mussten sich alle Ankmmlinge entkleiden, ihre Kleidungsstcke zu kleinen Bndeln zusammenlegen, die Strmpfe in die Schuhe stecken und die Schuhe mit einem ihnen durch einen Arbeitshftling ausgehndigten Bindfaden zusammenbinden. Gleichzeitig begann die Werterfassung, bei der alle Barmittel, Gold und Schmucksachen sowie alle Dinge von besonderem Wert, wie Fllhalter, Brillen, Uhren und dergleichen an die sogenannten Goldjuden abgeliefert werden mussten, die fr die restlose Erfassung aller dieser Sachwerte zustndig waren. Nach dem Entkleiden und der Ablieferung der Wertsachen mussten die Frauen am Kopfende der Baracke die sogenannte Friseurstube passieren, wo ihnen durch die Angehrigen des Friseurkommandos die Kpfe geschoren wurden. Die Haare wurden gesammelt und nach entsprechender Behandlung ebenso wie alle brigen im Lager anfallenden Sachwerte dem Wirtschafts- und Verwaltungshauptamt der SS zur weiteren Verwertung zur Verfgung gestellt.
Nach dem Passieren der Friseurstube gelangten die Frauen, die man hufig mit dem Hinweis, das Wasser werde schon kalt, zur grssten Eile antrieb, in den schon frher beschriebenen Schlauch und traten damit den Weg zur endgltigen Vernichtung an.
In der Zwischenzeit erfolgte bei den auf dem Umschlagplatz verbliebenen Mnnern eine weitere Selektion. Die krftigsten und strksten Mnner wurden ausgesucht und den verschiedenen Arbeitskommandos in den einzelnen Lagerteilen, sei es als Ersatz fr andere Hftlinge, sei es als zustzliche Arbeitskrfte, zugewiesen. In der ersten Zeit verschafften diese Selektionen den ausgesuchten Menschen nur eine ganz geringe berlebenschance, da sie nach Erledigung der ihnen aufgetragenen Arbeiten hufig alsbald doch der Vernichtung zugefhrt wurden. Erst in der spteren Zeit, als die Lagerleitung erkannte, dass gut eingearbeitete Kommandos fr den reibungslosen Ablauf der Vernichtungsmaschinerie von Vorteil waren und den Bewachungsmannschaften ihre Aufgaben erleichterten, stieg auch die Aussicht der Arbeitsjuden, doch wenigstens noch eine gewisse lngere Zeit am Leben zu bleiben. Die nach den Selektionen fr die Vernichtung brig gebliebenen Mnner und Jugendlichen wurden alsdann ebenfalls in den Schlauch geschickt, den sie durch einen besonderen Zugang am Kopfende der Frauenauskleidebaracke betreten mussten.
Von nun an war die Behandlung der Opfer immer die gleiche, ohne Rcksicht darauf ob es sich um Frauen oder um Mnner handelte. Um den Menschen keine Zeit zur berlegung und zu einem eventuellen Widerstand zu lassen, wurden sie jetzt von den im Schlauch postierten Bewachungsmannschaften mit Stock- und Peitschenschlgen, mit Kolbenhieben und Faustschlgen durch den Schlauch gejagt, den sie in Vierer- und Fnferreihen vllig nackt und mit erhobenen Hnden durchlaufen mussten, um anschliessend in die Gaskammern getrieben zu werden. Das Fassungsvermgen der einzelnen Gaskammern wurde dabei bis zum letzten Quadratzentimeter ausgenutzt. Unter stndigen Schlgen und Misshandlungen wurden so viele Menschen hineingepresst, dass fr sie berhaupt keine Bewegungsfreiheit mehr blieb. Suglinge und kleine Kinder wurden dabei hufig ber die Kpfe der in den Kammern stehenden Erwachsenen hinweg einfach in die Rume hineingeworfen. Wenn schliesslich berhaupt niemand mehr hineinging, wurden die Tren der Kammern geschlossen und der deutsche Kommandofhrer gab, zum Beispiel mit dem Zuruf "Iwan, Wasser!", dem Ukrainer im Motorenraum den Befehl, den Motor anzuwerfen, dessen Abgase dann in die Kammern geleitet wurden. Der Vernichtungsvorgang selbst dauerte etwa 30 bis 40 Minuten. Dann wurde der Motor abgestellt und durch Abhorchen an den Tren festgestellt, ob sich im Innern der Kammern noch Leben regte. War dies nicht der Fall, wurde der Befehl zum ffnen der an den Aussenwnden angebrachten Klapptren gegeben und mit dem Transport der Leichen begonnen. Zeigte sich, was hin und wieder vorkam, noch nach Beendigung der Vergasung gleichwohl bei dem einen oder anderen Opfer Leben, so wurde es entweder noch auf der Rampe oder auf dem weiteren Wege zur Grube bzw. spter zum Verbrennungsrost von dem deutschen Kommandofhrer oder einem Angehrigen der ukrainischen Wachmannschaften erschossen. Ferner wurden auch solche Ankmmlinge direkt an den Leichengruben erschossen, die wegen berfllung der Gaskammern briggeblieben waren und fr die, weil es sich nur noch um eine geringe Anzahl von Opfern handelte, eine neue Vergasung zu aufwendig gewesen wre.
Whrend der Ausrumung der Gaskammern und deren Reinigung durch die Angehrigen des sogenannten Suberungskommandos mussten die nachfolgenden Opfer in einer Entfernung von etwa 50 bis 60 Metern vor den Gaskammern darauf warten, dass auch sie an die Reihe kamen. Die Einsicht in das Gebude selbst war ihnen im alten Gashaus durch eine Tr, bei den neuen Gaskammern durch den schon beschriebenen dunklen Vorhang verwehrt, der whrend des Vergasungsvorgangs vor den Eingang gezogen wurde. Dieses Warten auf die nchste Fllung der Kammern war besonders qualvoll, da die nachfolgenden die Schreckensschreie und das Jammern der in den Kammern befindlichen Personen hrten und ber ihr eigenes ihnen unmittelbar bevorstehendes Schicksal nun auch nicht mehr den geringsten Zweifel haben konnten. Diese Qual erreichte ihren Hhepunkt, wenn, wie es zumindest im Anfang hufiger vorkam, der Motor versagte und es geraume Zeit bis zur Wiederinbetriebnahme dauerte.
Wieviele Personen jeweils durch eine Vergasungsaktion erfasst wurden, hat sich in der Hauptverhandlung nicht mit Sicherheit feststellen lassen. Die Angaben sowohl der einzelnen Angeklagten als auch der gehrten jdischen Zeugen darber, wieviele Menschen jeweils in eine Kammer gepresst wurden, gehen ebenso auseinander wie darber, wieviele Kammern jeweils auf einmal in Betrieb genommen wurden. Wgt man die einzelnen Angaben gegeneinander ab, so drfte nur soviel eindeutig feststehen, dass einmal nicht alle 6 bzw. 10 Kammern des neuen Gashauses auf einmal in Betrieb waren, und dass zum anderen das Fassungsvermgen der einzelnen benutzten Kammern bis zum allerussersten ausgenutzt wurde. Ein angenommenes Fassungsvermgen von etwa 200 bis 350 Menschen je Gaskammer im alten Haus und etwa 400 bis 700 Menschen je Gaskammer im neuen Haus durfte nach allem am wahrscheinlichsten sein.
Die Zeit zwischen der Ankunft eines Transportes auf der Bahnhofsrampe und der vlligen Vernichtung der mit ihm ins Lager gekommenen Menschen betrug im Regelfalle nicht mehr als etwa 1 1/2 Stunden. Das ergibt sich auch aus den erhalten gebliebenen Fahrplnen der Generaldirektion der Ostbahn, wonach in vielen Fllen zwischen dem Zeitpunkt des Eintreffens und der Abfahrt des bereits wieder vllig ausgeladenen und gesuberten Zuges nicht mehr als 2 1/2 bis 3 1/2 Stunden vorgesehen waren mit dem ausdrcklichen Hinweis, dass diese Planzeiten unbedingt einzuhalten seien.
Dass diese Planzeiten nicht nur auf dem Papier standen, sondern auch tatschlich eingehalten worden sind, wird klar, wenn man berlegt, dass jedenfalls in den Zeiten des Hochbetriebes tglich drei, ja mitunter auch vier und fnf Transportzge mit ihrer schaurigen Fracht ankamen und abgefertigt werden mussten. Da die einzelnen Transporte durchschnittlich 6000 Personen heranbrachten, ist klar, dass die planmssige Abfertigung, mit anderen Worten also die reibungslose und pnktliche Durchfhrung der Massenvernichtung ein Hauptanliegen der Lagerleitung wie des gesamten deutschen Lagerpersonals sein musste und in der Tat auch war.
F. Die Grundlage der Feststellungen
Der im Ersten Teil festgestellte Sachverhalt beruht
1. auf den Angaben der Angeklagten, soweit ihnen gefolgt werden kann,
2. auf den Aussagen, soweit man ihnen Glauben schenken kann, der unvereidigt gebliebenen Zeugen Rechtsanwalt A., Angestellter O., Kaufmann H., Bilanzbuchhalter M., Kaufmann L., Prokurist R., Angestellter v. He., Handelsvertreter W., emeritierter Universittsprofessor Dr. Pf., Einrichter N., Kontrolleur F., Krankenpfleger U., Schlosser D., Kellner Josef Oberhauser, Kraftfahrer Erich Bauer, Krankenpfleger G., Vizeprsident der Bundesbahndirektion Kassel Z., Bundesbahnoberrat Ri., Amtsrat St., Bundesbahndirektor Za., Zugfhrer S., Bundesbahnoberinspektor a.D. Pi., Bundesbahnobersekretr We., Zugfhrer Sc., Oberzugfhrer K., frherer Kriminalrat Hei., Angestellter Sch., Kraftfahrzeugmeister Fu., Hausmeister J., Nachtportier Bo., Maurer La., Amtsrat der polnischen Staatseisenbahn Zab., Angestellter Str., Angestellter Bi., Angestellte Ra., Schlosser Josef Hirtreiter, Rentner Gi., Kaufmann Le., Angestellter Ge., Schlosser Pa., Textiltechniker Rei., Stenotypistin Irmgard Franz, Dekorateur Wa., Schauspieler Th. und Ingenieur Pos.,
3. auf den beschworenen und glaubhaften Aussagen der Zeugen Brenner Ki., Kaufmann Gie., Kaufmann Ko., Studienrat Wes., Ingenieur Ley., Landgerichtsrat Schw., Kaufmann Ja., Sgewerksleiter Raj., Angestellter Au., Klempner Oscar Stra., Frisr Bom., Bgler Rap., Ingenieur Gl., Frisr Pla., Beamter Sz., Staatsangestellter Li., Hafenlagerist Ros., Schlosser Tai., Anstreicher Hell., Magazinverwalter Lak., Mechaniker Tu., Bautechniker Koh., Schlosser Ku., Broangestellte Lew., Kaufmann Jan., Hoteldirektionsassistent Sed., Metzger Roj., Geschftsfhrerstellvertreter Sp., Hausfrau Ka., Metzger Wei., Textilkaufmann Ma., Bibliothekar Pfo., Polsterer und Dekorateur Zi., Kaufmann Kols., Schneider Lach., Obsthndler Br., Hausfrau Su., Kaufmann Do., Braumeister Un., Geschftsfhrer Zygmund Stra., Textilkaufmann Bu., Metzger Schnei. und Metzger Go.,
4. auf den smtlich eidlich erstatteten Gutachten ber "SS und Polizei im NS-Staat" durch den wissenschaftlichen Referenten am Institut fr Zeitgeschichte in Mnchen Dr. Buch., ber "Die Judenverfolgung durch das NS-Regime" durch den Bibliotheksrat und Lehrbeauftragten an der Universitt Gttingen Dr. Ser., ber "Die nationalsozialistische Judenverfolgung im Generalgouvernement" durch den Dozenten fr Zeitgeschichte an der Pdagogischen Hochschule in Lneburg von Krann., ber "Die Zahl der Opfer im Vernichtungslager Treblinka" durch den Direktor des Instituts fr Zeitgeschichte in Mnchen Dr. Kraus. und ber "Euthanasie und Vernichtung lebensunwerten Lebens im Dritten Reich" durch den Marburger Universittsprofessor Dr.Dr. E. sowie
5. auf den verlesenen, in den Terminprotokollen namentlich bezeichneten Urkunden, die dem Schwurgericht in Fotokopie oder Abschrift vorgelegen haben und deren bereinstimmung mit den Originalen keinem Zweifel ausgesetzt ist.
[to be continued]
Custom Signature
~ A German jurist by the name of Baumann in the German juridical magazine NJW, quoted in: Bailer-Galanda/Benz/Neugebauer (ed.), Die Auschwitzleugner, Berlin 1996, page 261.
Translation:
Quote:
Allgemein bekannte geschichtliche Tatsachen zu leugnen kann keine Strafe verdienen. Wer etwa behauptet, Deutschland habe am 1. Weltkrieg nicht teilgenommen, oder Adenauer habe 333 bei Issus mitgewirkt, ist durch seine Dummheit genug bestraft. Gleiches muss fr die Leugnung der Scheusslichkeiten und Verbrechen der jngsten deutschen Vergangenheit gelten.
~ A German jurist by the name of Baumann in the German juridical magazine NJW, quoted in: Bailer-Galanda/Benz/Neugebauer (ed.), Die Auschwitzleugner, Berlin 1996, page 261.
Translation:
Quote:.
Denial of generally known historical facts should not be punishable. For those who maintain, for instance, that Germany did not take part in World War I or that Adenauer fought at Issus in 333, their own stupidity is punishment enough. The same should apply to the denial of the horrors and crimes of the recent German past.
